Viele Betriebe sind abwasserrelevant und bedürfen einer Vorbehandlungsanlage, um die Abwässer gesetzeskonform in die Kanalisation ableiten zu dürfen. Durch regelmässige Betriebskontrollen wird die Funktionstüchtigkeit der Vorbehandlungsanlagen sowie die verlustfreie Lagerung wassergefährdender Stoffe und die umweltgerechte Entsorgung der Sonderabfälle gewährleistet.
Carosseriebetriebe
In der Carosseriebranche fallen bei Reinigungsarbeiten an der Carosserie und bei Nassschleifarbeiten verunreinigte Abwässer an. Die Abwasserbelastung besteht in erster Linie aus Schleifrückständen, Ölen und Fetten sowie in Abhängigkeit der Arbeitsmethode aus geringen Mengen an Lösungsmitteln (Entfettung). Als Abwasservorbehandlungsanlagen gelangen – je nach Spezialgebiet der Betriebe – Schwerkraftmineralölabscheider oder Spaltanlagen zur Anwendung.
Die Routinekontrollen der umweltrelevanten Tätigkeiten werden seit Beginn des Jahres 2002 im Rahmen einer Branchenvereinbarung mit dem Carrosserieverband der Nordwestschweiz analog dem Auto- und Transportgewerbe durchgeführt. Betriebe, die an der Vereinbarung teilnehmen, lassen sich durch ein akkreditiertes privates Fachunternehmen kontrollieren, alle übrigen durch die verschiedenen kantonalen Fachstellen. Der Kontrollrhythmus liegt - je nach Beanstandungsquote - zwischen zwei und vier Jahre.
Im Kanton Basel-Stadt sind insgesamt 21 Betriebe aktiv. Sechs betreiben zusätzlich eine Autoreparaturwerkstatt und werden im Rahmen der Branchenvereinbarung mit dem Autogewerbeverband (AGVS) kontrolliert. Von den verbleibenden 15 Unternehmen überprüft das AUE regelmässig vier Betriebe. Im Jahre 2010 haben weder das AUE noch der Carrosserieverband Routinekontrollen durchgeführt. Grund hierfür ist die Auflösung der Branchenvereinbarung. Die Betriebe werden neu entweder durch das AUE oder durch den AGVS systematisch überprüft. Eine behördliche Kontrolle fand im Rahmen einer Ausgliederung eines Betriebes statt. Dabei musste die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen beanstandet werden.
Im Kanton Basel-Landschaft sind rund 40 Betriebe aktiv. Jährlich wurden bisher ca. 20 Betriebe im Rahmen der Branchenvereinbarung durch ein akkreditiertes privates Fachunternehmen kontrolliert. Im Abwasserbereich gibt es nur sporadisch Beanstandungen, da viele Carrosseriebetriebe heute kaum noch abwasserrelevant sind. Bezüglich der künftigen Kontrolltätigkeit gilt das zuvor Erwähnte.
Chemische Reinigungen
Die bei der chemischen Reinigung anfallenden Abwässer enthalten Perchlorethylen, welches in Abwasservorbehandlungsanlagen abgeschieden werden muss. Klassische Vorbehandlungsmethoden sind Stripping-Anlagen oder Aktivkohlefilter.
Die Kontrolle der baselstädtischen Firmen erfolgt seit dem Jahre 2000 in Form einer Branchenvereinbarung mit dem «Verband Kontrollstelle Textilreinigung Schweiz» (VKTS). Im vergangenen Jahr wurden vier Betriebe überprüft. Dabei mussten keine Beanstandungen vorgenommen werden. Wichtigster Grund für die geringe Beanstandungsquote ist die technische Entwicklung bei den Waschautomaten, die zu einer starken Verminderung der Abwasserbelastung und des Stoffumsatzes geführt hat.
Im Kanton Basel-Landschaft betreiben ca. 18 Unternehmen eine chemische Reinigung. Sie werden ebenfalls vom VKTS kontrolliert; im Jahr 2010 wurden 9 Betriebe überprüft. Beanstandungen im Abwasserbereich sind sehr selten.
Diverse Grossbetriebe
In den beiden Halbkantonen sind neben den kleinen und mittleren Gewerbebetrieben diverse Grossbetriebe ansässig, die durch ihre Tätigkeit ebenfalls verschieden belastete Abwässer verursachen (z.B. Wäschereien, Grossküchen, Lebensmittelverarbeitung). Je nach Abwasserbelastung betreiben diese Firmen spezifische Vorbehandlungsanlagen, welche in unterschiedlichen Kontrollrhythmen überprüft werden. Die Abwasserverhältnisse dieser Grossbetriebe sind im Allgemeinen zufrieden stellend und geben nur selten Anlass zu Beanstandungen. |