Umsetzung und Ausblick Luftreinhalteplan

Die bisher umgesetzten Massnahmen haben zu einer weiteren Verbesserung der Luftqualität beigetragen. Dennoch sind die Immissionsgrenzwerte für NO2, PM10, Ozon und die sog. „Critical Levels und Loads“ (Stickstoffverbindungen, z.B. Ammoniak) heute und in den nächsten Jahren immer noch überschritten. Der eingeschlagene Weg muss deshalb konsequent weiterverfolgt werden. 

 

Mit der Reduktion des Ausstosses von Stickoxiden (Hauptverursacher: motorisierter Verkehr), von lungengängigem Feinstaub v.a. Diesel- und Holzruss (Hauptverursacher: motorisierter Verkehr und Holzverbrennung), von flüchtigen organischen Verbindungen (Hauptverursacher: Haushalte, Gewerbe und Industrie) und von Ammoniak (Hauptverursacher: Landwirtschaft) lassen sich die Ziele längerfristig erreichen.

Ausgehend von der Weiterentwicklung des Luftreinhaltekonzepts des Bundes, der heute absehbaren und bis 2020 zu erwartenden technischen Fortschritte sowie der neuen kantonalen Massnahmen zeigen die Prognosen, dass die Luftschadstoffbelastung weiter sinken wird und die Ziellücke ab 2015 weiter verringert wird.

Der Handlungsspielraum der Kantone und das Instrument Massnahmenplanung durch die Gesetzgebung des Bundes und deren Umsetzung in den Kantonen stossen jedoch an ihre Grenzen. Kantonale Massnahmen alleine reichen nicht aus, um die Luftqualitätsziele zu erreichen.

Wohl geben Umweltschutzgesetz und Luftreinhalteverordnung klare Ziele in Form von Grenzwerten vor. Die nationalen sowie die kantonalen Luftreinhalteziele lassen sich mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten jedoch nicht erzwingen. Die Mittel und Wege zu deren Erreichung müssen jeweils mit konkurrierenden Bestimmungen, beispielsweise zur Landesversorgung, wirtschaftlichen Prosperität oder gesellschaftlichen Verträglichkeit, vereinbar sein. Dies führt unweigerlich zu Zielkonflikten, die Abstriche an den Vorgaben und Kompromisse notwendig machen. Dies erklärt und rechtfertigt in gewissem Sinn, dass Massnahmen auf das technisch Machbare und politisch Umsetzbare fokussieren und weiterhin Ziellücken bestehen bleiben.

Der Vollzug der Luftreinhalteverordnung ist mehrheitlich Sache der Kantone. Dies betrifft insbesondere die Durchsetzung der Vorsorgebestimmungen zu den Emissionsbegrenzungen und das Erstellen eines Massnahmenplans bei Überschreiten der Immissionsgrenzwerte.

Mit der Ausschöpfung des jetzigen Minderungspotentials wird eine weitere Reduktion der Luftschadstoffbelastung erreicht. Der vorliegende Luftreinhalteplan zeigt auf, dass mit kantonalen Massnahmen die vorhandenen Lücken bis 2015 marginal bis partiell (um 7 - 40%) verkleinert werden können.

Die meteorologischen Einflüsse wie auch die grenzüberschreitenden und europaweiten Schadstoffverfrachtungen bewirken Sockelbelastungen, die nur im grossräumigen Kontext zu beeinflussen sind. Um die Luftreinhalteziele vollumfänglich zu erreichen, braucht es zusätzlich nationale Massnahmen in allen Bereichen und eine Erweiterung der internationalen Zusammenarbeit. Deshalb gewinnen die Bundesmassnahmen und internationalen Bemühungen zunehmend an Bedeutung.