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Unsere Gesellschaft ist in raschem Wandel begriffen; das Umfeld auch des Natur- und Landschaftsschutzes verändert sich deshalb laufend. Es gibt aktuelle Herausforderungen ebenso wie längerfristige Tendenzen. In den kommenden Jahren dürften folgende Entwicklungen zu beachten sein:
Bevölkerung: Trends und Ansprüche
Der Anteil der älteren Bevölkerung wird in den nächsten Jahrzehnten zunehmen. Alles deutet darauf hin, dass unsere Mobilität eher steigen denn stagnieren wird. Die Agglomerationen werden vermutlich noch wachsen, und in ihrem Sog könnten sich Randregionen weiter entvölkern. Parallel dazu – und begünstigt durch den wachsenden Anteil an Freizeit – wird das Freizeit- und Erholungsbedürfnis unserer Gesellschaft auch bislang entlegene Gebiete erreichen. Umgekehrt könnte die in Agglomerationsgebieten jetzt schon wahrnehmbare Natur-Entfremdung, wie sie sich zahlreich im oft gedankenlosen Natur-«Konsum» äussert, noch zunehmen.
Für den Natur- und Landschaftsschutz im Baselbiet wird es deshalb eine Herausforderung sein, die Agglomerationsentwicklung aktiv so zu begleiten, dass trotz verdichteter Nutzung ein erlebnisreicher Landschaftsraum entsteht, der sich auch durch hohe Tier- und Pflanzenvielfalt auszeichnet. Dies nicht als Selbstzweck, sondern im Wissen, dass tägliches Naturerleben unsere Lebensqualität im unmittelbaren Wohn- und Arbeitsumfeld entscheidend aufwertet. | |
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 Morgenstimmung über dem Vogelberg |
 Das vermehrte Bedürfnis, Natur zu erleben, zeigt sich deutlich darin, dass Freizeit und individuelle Erholung in Feld und Wald stark zunehmen. Das ist erfreulich, denn es widerspiegelt unser Bedürfnis nach Natur, nach Landschaft. In sensiblen Naturgebieten kann jedoch der Druck so gross werden, dass Pflanzen- und Tierbestände leiden. Hier sind geeignete Besucherlenkungskonzepte zu entwickeln. Mit den organisierten Freizeit- und Sportorganisationen wird der bereits erfolgreich eingeleitete Dialog weitergeführt, während für den diffus, aber in den Auswirkungen oft gravierenden Individual-Naturtourismus geeignete Ansprechformen noch in Entwicklung stehen.
Raumplanung
Die Raumplanung dient dazu, die Nutzung von Stadt und Land so zu ordnen, dass konkurrenzierende Nutzungen möglichst entflechtet werden. Für den Natur- und Landschaftsschutz entscheidend ist die Zielsetzung, offene Landschaften – gerade auch im Hinblick auf ihre Erlebniswirkung – möglichst frei zu halten und besonders wertvolle Naturräume zu schützen.
Der Nutzungsdruck auf die Landschaft – und insbesondere in Agglomerationsnähe – nimmt demgegenüber stetig zu. So erlaubt das revidierte Raumplanungsrecht etwa nichtlandwirtschaftlichen Teilerwerb in der Landwirtschaft. Nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Gebäude können umgenutzt werden. Unkontrolliert könnte dies eine Tendenz zu weiterer unerwünschten Landschaftsbeanspruchung auslösen (Verkehrsinfrastrukturen; Zersiedelung). Instrumentarium und Wirkung der raumplanerischen Instrumente sind deshalb in ihrer Griffigkeit dringend beizubehalten
Agrarpolitik
Die Landwirtschaft steht landesweit unter hohem Preisdruck. International und national werden nicht nur die landwirtschaftlichen Produktepreise weiter sinken; auch die Direktzahlungen zur Sicherung der Landwirtschaftsbetriebe stehen zur Diskussion. Die bereits eingeleiteten, tief greifenden Umstrukturierungen werden in den nächsten 10 Jahren zahlreiche Landwirtschaftsbetriebe zum Verschwinden bringen. Diese Entwicklung wird nicht spurlos an Landschaft und Landschaftsnutzung vorbei gehen. Es ist davon auszugehen, dass Landwirtschaftbetriebe ihre Einkommenseinbussen durch eine gewisse Intensivierung, aber auch durch nicht landwirtschaftliche Nutzungen zu kompensieren suchen, wo dies möglich ist. Randregionen könnten umgekehrt grossflächig von Nutzungsaufgabe betroffen sein.
Beide Tendenzen sind für den Natur- und Landschaftsschutz nicht unproblematisch: Die Akzeptanz für naturnahe ökologische Ausgleichsflächen kann in intensiv genutzten Gebieten sinken, währenddem die peripheren Extensivgebiete mit ihren grossflächigen Wertgebieten nur noch unter grossem Aufwand zu erhalten sind.
Ein weiteres mögliches Szenario liegt in der generell erhöhten Akzeptanz für Natur- und Landschaftsschutzmassnahmen, wenn andere Einkommensquellen der Landwirtschaft stark sinken. Dies ist der Ansatzpunkt für die künftige Naturschutzpolitik in der Landwirtschaft: Die Leistung, die zugunsten von Natur und Landschaft erbracht wird, liegt im öffentlichen Interesse und berechtigt zu entsprechendem Einkommensertrag.
Das im Kanton Basel-Landschaft seit Jahren erfolgreich umgesetzte Naturschutzprogramm «Ökologischer Ausgleich in der Landwirtschaft» wird künftig deshalb keineswegs an Bedeutung verlieren. Es ist jedoch laufend an die Entwicklung im Agrarsektor sowie an die wirtschaftliche Situation der Baselbieter Landwirtschaft anzupassen.
Waldpolitik
Auch die Waldpolitik des Bundes ist im Umbruch begriffen. Ist einerseits eine stärkere Ökologisierung im Wirtschaftswald beabsichtigt (mit gezielten Subventionen), wird anderseits eine wesentliche Liberalisierung der Waldbewirtschaftung unter Rückzug der staatlichen Regelungsdichte angestrebt.
Für den Natur- und Landschaftsschutz sind die Folgen dieser Entwicklung derzeit nicht absehbar. Gerade die an sich erwünschte, vermehrte Nutzung einheimischen Holzes könnte sowohl zu Konkurrenz mit Naturwerten im Wald führen (z.B. Energieholzproduktion versus Total- und Naturwaldreservate), als auch Synergien mit Naturschutzzielen schaffen (z.B. lichte, artenreiche Wälder). Beides – Konkurrenz und Synergie – kann mit dem kantonalen Programm «Naturschutz im Wald» flexibel aufgefangen werden. Auch hier stellen Leistungen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes – unter regionaler resp. lokaler Wertschöpfung – eine einkommenswirksame Komponente für die WaldeigentümerInnen dar.
Nationale und internationale Naturschutzverpflichtungen
Die Kantone sind verpflichtet, die vom Bund in Inventaren bezeichneten Naturobjekte von nationaler Bedeutung zu schützen. Im Kanton Basel-Landschaft sind derzeit folgende Bundesinventare wirksam: | |
| – | Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden (TWW)
| | – | Bundesinventar der Amphibien-Laichgebiete (IANB) |
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Ein nationales ökologisches Vernetzungkonzept (REN) verpflichtet die Kantone, wichtige ökologische Wander- und Ausbreitungskorridore in Funktion und Qualität zu erhalten und sie zu verbessern, wo sie beeinträchtigt sind.
Als Pendant zu den von der EU bezeichneten Naturgebieten von internationaler Bedeutung (NATURA 2000) haben die Nicht-EU-Länder – darunter die Schweiz – analoge Wertgebiete unter dem Label SMARAGD bezeichnet. Auch für diese liegt die Verantwortung bei den Kantonen.
Es liegt auf der Hand, dass verschiedene dieser Gebiete zumindest teil-identisch sind. Erste Schutzbestrebungen für die Biotope von nationaler Bedeutung wurden bereits vor etlichen Jahren eingeleitet, jedoch besteht ein dringlicher Aufholbedarf, denn viele noch nicht gesicherte Naturobjekte sind – vor allem durch Nutzungsintensivierung – stark gefährdet. Der Schutz dieser Gebiete soll weitgehend über die bereits existierenden Natur-Programme des Kantons erreicht werden. Diese sind, wo nötig, auszubauen. Separate Schutzinstrumentarien sind derzeit nicht vorgesehen.
Neuer Finanzausgleich
An Natur- und Landschaftsschutzmassnahmen leistet der Bund – gestützt auf das NHG – namhafte Beiträge. Mit dem neuen Finanzausgleich wird die Beitragspolitik des Bundes ändern: Anstelle projektspezifischer Beiträge werden pauschale Leistungsvereinbarungen zwischen den Kantonen und dem Bund (BAFU) treten. Es ist vorgesehen, diesen Systemwechsel per 1. Januar 2008 vorzunehmen. Im Gegensatz zur heutigen Praxis wird die Beitragsgewährung davon abhängig sein, dass das vereinbarte Leistungspaket vom Kanton insgesamt, also nicht nur partiell, umgesetzt und realisiert wird. Integraler Bestandteil dieses Leistungspaketes – und Voraussetzung für künftige Bundessubventionen überhaupt – wird eine effiziente Qualitätssicherung im Sinne eines umfassenden Controllings auf Ebene Kanton sein.
Ausblick
Noch sind diese Entwicklungen nicht so weit gediehen, dass in der kantonalen Naturschutzpolitik operativ darauf reagiert werden könnte. Jedoch gilt es, die bestehenden Instrumentarien im Natur- und Landschaftsschutz so auszugestalten, dass neue Entwicklungen rasch, flexibel und effizient integriert werden können. Dies gilt insbesondere auch in Bezug auf die Nutzung von Bundesbeiträgen. Dass der Kanton dazu in der Lage ist, hat sich in den letzten Jahren bereits zwei Mal bestätigt: | |
| – | In der raschen Erarbeitung eines kantonalen Waldreservatskonzeptes, dessen Genehmigung durch den Bund im Jahre 2003 Voraussetzung für weitere Bundesbeiträge an das Programm «Naturschutz im Wald» überhaupt war;
| | – | in der unverzüglichen Erstellung eines kantonalen «Vernetzungskonzeptes ökologischer Ausgleich', dessen Genehmigung durch den Bund im Jahre 2001 dem Kanton – gestützt auf die eidgenössische Öko-Qualitätsverordnung – massgebliche zusätzliche Bundesbeiträge einbrachte. |
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Es wird somit eine Herausforderung sein, auf diese erst teilweise absehbaren Rahmenbedingungen und Tendenzen – sobald sie greifbarer sind – so zu reagieren, dass für Natur und Landschaft im Baselbiet ein Optimum resultiert, und dies unter Ausschöpfung der finanziellen Ressourcen insbesondere des Bundes. Die Voraussetzungen dazu werden im periodisch zu aktualisierenden kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkonzeptes geschaffen. | |
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