Die vom Bund prognostizierte Entwicklung des motorisierten Individualverkehrs in der Schweiz bis 2020 sieht ein Verkehrwachstum von bis zu 30% vor. Dabei wächst das Verkehrsvolumen auf den Autobahnen und Autostrassen in etwa doppelt so stark wie auf dem übrigen Strassennetz.
Bis im Jahre 2020 werden zudem über 50% der Personenwagen mit einem Dieselmotor angetrieben sein. Aus Gründen der Energieeffizienz mag diese Entwicklung erfreulich sein. Aus Sicht der Lufthygiene ist der Dieselmotoren aufgrund des vielfach höheren Ausstosses von Stickoxiden (3-fach) und der krebserzeugenden Dieselrussemissionen (1000-fach) zurzeit keine förderungswürdige Alternative. Bei den krebserzeugenden Dieselrussemissionen ist jedoch mit einer Verbesserung zu rechnen, da die neusten Abgasnomen (EURO 5b und EURO 6) nur mit einem Dieselrussfilter erreicht werden können.
Auch beim Strassengüterverkehr wird bis 2020 mit einem Wachstum zwischen 30% bis sogar 90% gerechnet. Dabei berücksichtigt wurden die Wirkungen der LSVA und der 40 Tonnen-Limite sowie weitere flankierende Massnahmen.
Einer der Gründe für diese Entwicklung ist der ständig anwachsenden Flächenverbrauch pro Kopf der Bevölkerung sowie die Zersiedelung der Schweiz. Die bisher getroffenen raumplanerischen Massnahmen waren somit nicht effektiv.
Dieses Wachstum des motorisierten Verkehrs sowie die Zersiedelung der Schweiz stellt ein Haupthindernis für die Erreichung der Ziele der Luftreinhaltung sowie des Klimaschutzes dar. Die Verkehrspolitik trägt über das Verkehrsangebot und die Kosten in erster Linie zur Verkehrsmittelwahl bei. Durch die Einführung von Verkehrslenkungsmassnahmen wie z.B. Road-Pricing, einer ökologischen Steuerreform, Lenkungsabgaben auf Treibstoffe und die Anpassung der LSVA könnte eine Verkehrsreduktion erreicht werden, die helfen würde, die Immissionsgrenzwerte für PM10, Stickoxide und Ozon grossräumig einzuhalten. Entsprechende Anträge wurden im Rahmen der Umsetzung des Luftreinhalteplans 2007 an den Bund gestellt. Dieser hat alle Anträge weitgehend abgelehnt.
Mit dem Energiegesetz strebt der Bund eine sparsame und rationelle Energienutzung an. Quantifiziert werden die Zielvorgaben im CO2-Gesetz. Für die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Treibstoffe ist eine Reduktion des CO2-Ausstosses bis ins Jahr 2010 von acht Prozent bezogen auf 1990 vorgesehen. Von diesem Ziel ist die Schweiz weit entfernt. Zusätzliche Anstrengungen sind deshalb notwendig.
In den noch nicht vollständig umgesetzten Massnahmen z.B. Parkplatzbewirtschaftung, emissionsabhängige Motorfahrzeugsteuer etc. und in den vorgesehenen verschärften Abgasgrenzwerten für Motorfahrzeuge (EURO5 und 6) stecken noch ein beachtliches Potential zur Schadstoffreduktion. Die entsprechenden Massnahmen sollen deshalb mit hoher Priorität umgesetzt werden. Weitere wichtige Massnahmen und Strategien im Verkehrsbereich für die Zielerreichung sind |