Ausblick
1 Liter Heizöl kann 1 Million Liter Wasser unbrauchbar machen. Ein ähnliches Gefährdungspotential zeichnet auch andere wassergefährdende Flüssigkeiten aus. Bei der Lagerung und beim Umschlag solcher Flüssigkeiten ist deshalb äusserste Vorsicht geboten. Deshalb müssen auch künftig diese Anlage sorgsam unterhalten werden.
Angesichts des Spardruckes auf Bund und Kantone haben diese entschieden, die intensive Betreuung dieses Aufgabenbereichs zu reduzieren. Der Bund, dessen Hauptaufgabe neben der Erarbeitung von Vorschriften, der Beratung und der Oberaufsicht v.a. der Vollzug des Zulassungsverfahren für Anlageteile war, hat sich per Anfang Jahr 2007 gänzlich aus diesem Aufgabenbereich zurückgezogen. Die «Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten» (VWF) wurde aufgehoben und die wichtigsten Grundsätze daraus in die übrige Gewässerschutz-Gesetzgebung integriert. Nach der Verabschiedung der Gesetzesänderungen, sind die Kantone dadurch gezwungen, enger zusammen zu arbeiten und sich auf diejenigen Anlagen zu konzentrieren, von denen aufgrund ihres Standortes eine konkrete Gefahr für die Umwelt ausgeht. |