Bei den übrigen Strassen können in der Regel keine Lärmschutzwände zur Lärmminderung gebaut werden und dort wo die Voraussetzungen für Lärmschutzwände gegeben sind, gibt es darüber oft heftige Kontroversen. Schallschutzfenster als Ersatzmassnahme sind dann dort, wo die Alarmwerte überschritten sind, die einzige Möglichkeit Wohnräume vor übermässigem Lärm zu schützen. Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat Ende 2004 einem Programm zugestimmt, welches erlaubt, Beiträge an die Einbaukosten von Schallschutzfenstern schon ab 67 Dezibel Lärmbelastung (also unter dem Alarmwert, aber über dem Immissionsgrenzwert) zu leisten. |