Lärmsanierung der städtischen Strassen
Das Erstellen eines neuen Lärmbelastungskataster basierend auf den Verkehrszahlen für das Jahr 2008 erlaubt eine neue, verbesserte Mehrjahresplanung für die Sanierung der städtischen Strassen. Basierend auf dieser Planung hat der Kanton Basel-Stadt im Rahmen des NFA mit dem Bund eine Vereinbarung über die Sanierung der städtischen Strassen getroffen. Der Bund beteiligt sich dabei an den Kosten der Fenstersanierung und der Kanton hat sich dafür im Gegenzug zur Bereitstellung von Mitteln und der Sanierung der am stärksten mit Lärm betroffenen Strassenzüge bis zum Jahr 2011 verpflichtet. Mit einer Änderung des Umweltschutzgesetzes Basel-Stadt schuf der Grosse Rat im Dezember 2004 die Möglichkeit, auch an Liegenschaften mit einer Lärmbelastung von 67 dB und mehr einen Beitrag von 50% an den Einbau von Schallschutzfenstern zu leisten. Die Reihenfolge der Sanierung wird aufgrund des Masses der Ueberschreitung und der Anzahl Betroffener festgelegt. Das Amt für Umwelt und Energie initiert die Sanierung der jeweiligen Strassenzüge und informiert die Liegenschaftsbesitzer über die Möglichkeit eines Fenstersatzes mit Beteiligung des Kantons.