Stand der Lärmbelastung
Nationalstrassen (A2) Die Sanierung der A2 ist nach der Erhöhung der Lärmschutzwände in Diegten weitgehend abgeschlossen. Im Rahmen der laufenden Arbeiten im Erhaltungsabschnitt Basel-Augst (EABA) werden einzelne Wände erneuert, ergänzt oder erhöht. Mit dem Einbau eines lärmarmen Belages (MR 8) kann eine zusätzlich lärmmindernde Wirkung erzielt werden. Aufgrund des Inkrafttretens der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kanton (NFA) und des Wechsels der Zuständigkeit der Autobahn A2 vom Tiefbauamt des Kanton Basel-Landschaft zum Bundesamt für Strassen (ASTRA), werden vom Bundesamt als neuer Strasseneigentümer sämtliche Strassenabschnitte neu auf deren Gesetzeskonformität hin überprüft. Allfällige Resultate der Überprüfung stehen erst später zur Verfügung. Spätestens im Jahre 2015 müssen alle Abschnitte in einem bundesrechtskonformen Zustand sein.
H-Strassen (H2, H18) Die H2 und die H18 sind bis zum Ablauf der Sanierungsfristen im Jahre 2018 zu sanieren. Entlang der beiden Hochleistungsachsen finden sich zahlreiche Gebäude mit Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte, womit beide Hochleistungsstrassen sanierungspflichtig sind. Die Lärmsanierungsprojekte befinden sich in der Planungsphase. Massnahmen an der Quelle, die den Lärm in Ihrer Entstehung hindern, sind wesentlich effizienter und deshalb zu bevorzugen. Artikel 11 Absatz 1 Umweltschutzgesetz (USG) verlangt, dass grundsätzlich Lärm durch Massnahmen an der Quelle zu begrenzen ist. Das zurzeit vom Kanton auszuarbeitende Lärmsanierungsprojekt der H18 sieht vor, auf beinahe der ganzen Strecke einen Lärm reduzierenden Belag einzubauen. Dies hat den Vorteil, dass der Lärm flächendeckend reduziert wird (im Gegensatz zu Lärmschutzwänden, die nur punktuell eingesetzt werden können). Die Wirkung eines so genannten offenporigen Belags (OP) ist nach dessen Einbau sehr hoch, bis zu -7 dB, was in etwa der Wirkung einer Lärmschutzwand entspricht. Im Laufe der Jahre reduziert sich dieser Wert auf etwa -3 dB. Die im Vergleich zur Lärmschutzwand flächenhafte Wirkung bleibt jedoch weiterhin bestehen. Der "konservative" Wert von -3 dB wird üblicherweise auch in Lärmberechnungsmodellen und Lärmsanierungsprojekten berücksichtigt und entspricht den Bundesvorgaben bzw. dem Leitfaden Strassenlärm der Bundesämter für Strassen (ASTRA) und Umwelt (BAFU).
Kantonsstrassen Das Kantonsstrassennetz weist besonders entlang der stark befahrenen Hauptachsen zahlreiche Abschnitte mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte und gar der Alarmwerte auf. Ebenfalls bis zum Jahre 2018 sind die fraglichen Strassenabschnitte zu sanieren. In den Gemeinden Augst, Binningen, Bottmingen, Oberwil, Böckten und Waldenburg sind die Sanierungen abgeschlossen. In Birsfelden, Muttenz, Pratteln und Münchenstein laufen die Sanierungen der am stärksten belasteten Strassenzüge, teilweise wurden ganze Strassenzüge bereits saniert. Als Grundlage zur Bestimmung der Sanierungspflicht und -priorität wird im Jahre 2010 der Lärmbelastungskataster der Kantonsstrassen in digitaler Form fertig gestellt.
Gemeindestrassen Die Sanierungsfristen bis zum Jahre 2018 gelten auch für Gemeindestrassen. Im Jahre 2008 und 2009 wurden vom Kanton erstmals Daten über die Verkehrs- und Lärmbelastung der Gemeindestrassen erhoben. Trotz deutlich geringerer Verkehrsbelastung sind auch einige Gemeindestrassen zu sanieren. Rechtlich gesehen gelten noch keine Gemeindestrasse im Kanton als lärmsaniert. Die Lärmsanierung der rund 30 übermässig lärmigen Gemeindestrassen wurde im Jahre 2009 in Angriff genommen.
Probleme des Lärmschutzes Schallschutzfenster gelten nach LSV nicht als Sanierungsmassnahmen im eigentlichen Sinn und werden erst bei Alarmwertüberschreitungen eingebaut. Massnahmen an der Quelle wie leisere Fahrzeuge und Verkehrsberuhigungen werden durch die Mobilitätszunahme laufend kompensiert. Lärmarme Strassenbeläge wurden bis anhin nur bei Hochleistungsstrassen eingesetzt. Somit bleiben also nur noch Lärmschutzwände als Instrument der Lärmsanierung. Die Erstellung von Lärmschutzwänden innerorts hat jedoch zu heftigen Kontroversen in der Presse und in den betroffenen Gemeinden geführt: Was soll höher gewichtet werden: Der Schutz der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner oder das Ortsbild? Durch die vorgesehene Begrünung der Wände sollen diese weniger störend wirken.
Da aufgrund der Randbedingungen gerade innerorts oft keine Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg realisiert werden können (Ortsbild, Parzellenerschliessung, Topografie, etc.), müssen für zahlreiche Liegenschaften «Erleichterungen», das heisst ein Entbinden des Strasseneigentümers von der Sanierungspflicht, verfügt werden.
Massnahmenhierarchie Gemäss Art. 11 Abs. 1 Umweltschutzgesetz (USG) sind allfällige Lärmschutzmassnahmen zuerst bei der Lärmquelle zu treffen, mit dem Ziel, den Lärm gar nicht erst entstehen zu lassen. Damit sollen Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte vermieden werden. Wenn die Massnahmen an der Quelle aber nicht möglich sind oder nicht reichen, um die Grenzwerte einzuhalten, sind als nächstes Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg zu prüfen. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Lärmschutzwände, alternativ auch Lärmschutzwälle, die sich landschaftlich besser eingliedern lassen. Nicht immer reichen die beiden vorgestellten Massnahmen aber aus oder können aus übergeordneten Gründen nicht realisiert werden, so dass sogar Überschreitungen der Alarmwerte nicht vermieden werden können. Für die Lärmempfindlichkeitsstufe II und III beträgt der Alarmwert für Strassenlärm nach der LSV tagsüber 70 dB(A). Der Kanton Basel-Landschaft hat aber vorsorglich die Toleranzgrenze für Schallschutzfenster auf 68 dB(A) herabgesetzt und erreicht damit, dass ein grosser Teil der Gebäude, die zwischen dem Immissionsgrenzwert und dem Alarmwert liegen, Ersatzmassnahmen in Form von Schallschutzfenstern erhalten.
Getroffene und beabsichtigte Massnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung
Massnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung In zweiter Priorität werden nach der A2 die beiden kantonalen Hauptstrassen H2 und H18 saniert. In Itingen ist die Sanierung bereits abgeschlossen (Lärmschutzwände). Im Bereich des Schänzli auf der H18 (Muttenz) ist ein offenporiger Asphalt eingebaut worden, der die Lärmbelastung momentan um ca. 4-5 Dezibel reduziert. Dies entspricht einer Reduktion des Verkehrs um 60%! Damit profitieren auch die Hochhäuser in diesem Gebiet, welche mit Lärmschutzwänden nicht geschützt werden können. Die Sanierung der weiteren Abschnitte der H18 erfolgt ebenfalls in erster Linie durch einen lärmarmen Belag.
Zwischen Pratteln und Liestal wird dem Lärmschutz beim Neubau der H2 (HPL) ein besonderer Stellenwert beigemessen. Durch die weitgehende Überdeckung der Strasse wird eine deutliche Entlastung der Wohngebiete erreicht. Im Sanierungsabschnitt Lausen (H2) wird eine Kombination aus lärmarmem Belag und einer Erhöhung der vorhandenen Lärmschutzwände vorgesehen.
Die gemeinde- und strassenzugweise Sanierung der Kantonsstrassen mit Sanierungsbedarf erfolgt in der Regel durch Lärmschutzwände und – wo die Alarmwerte überschritten und keine Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg möglich sind – durch den Einbau von Schallschutzfenstern. In Zukunft sollen jedoch aufgrund von neuen Forschungsresultaten auch innerorts vermehrt die emissionsverringernden Eigenschaften von lärmarmen Strassenbelägen genutzt werden. Es hat sich gezeigt, dass auch bei geringeren Geschwindigkeiten deutliche Verbesserungen erzielt werden können. Dies ist besonders in jenen Bereichen wichtig, wo keine Lärmschutzwände erstellt werden können. Der Kanton ist sehr interessiert und bemüht, die neuen, hoch wirksamen Beläge für den Innerortsbereich zu prüfen und zukünftig allenfalls dort einzubauen, wo dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist.
Ein wichtiger Beitrag zur Lärmminderung ist der Einbau von zahlreichen Kreiseln. Durch die Verflüssigung und Beruhigung des Verkehrs verringern sich die Emissionen im Knotenbereich um 1–2 Dezibel gegenüber den herkömmlichen, lichtsignalgesteuerten Kreuzungen.
Zurzeit laufen Arbeiten, den Emissionskataster, die Übersicht der Immissionsbelastung, die Sanierungsprioritäten und den Stand der Sanierungen ins GIS des Kantons Basel-Landschaft zu integrieren.
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