Das Risiko in der Nachbarschaft
Neue Nutzungen mit höherer Personenbelegung in der Umgebung von Betrieben, die im Gefahrenkataster eingetragen sind, können dazu führen, dass das Risiko bei einem Störfall ansteigt, möglicherweise über das akzeptable Mass hinaus. Ob das so ist, hängt von den konkreten Gefährdungsszenarien ab, die für den Betrieb gelten. Falls das Risiko tatsächlich über das erlaubte Mass ansteigt, sind Massnahmen nach geltendem Recht zwingend. Oft können jedoch mit Massnahmen an der Gefahrenquelle allein keine befriedigenden Lösungen erzielt werden. Das Einhalten von hinreichend grossen Sicherheitsabständen, Nutzungseinschränkungen bei den Planungsobjekten oder geeignete Schutzmassnahmen bei den neuen Objekten können zweckmässigere Mittel darstellen, um sowohl die Sicherheit der Anwohner als auch die Weiterexistenz des Gefahrenbetriebs zu gewährleisten. Voraussetzung dazu ist das frühzeitige Erkennen solcher Fälle, die Zusammenarbeit der Fachstellen für Raumplanung und Störfallvorsorge sowie das Vermitteln eines Dialogs zwischen den Promotoren neuer Nutzungen und den Vertretern der bestehenden Gefahrenquellen.