Kontrolltätigkeiten
In beiden Kantonen sind Inspektionen durchgeführt und Bewilligungsgesuche nach ESV, Kurzberichte nach StFV und weitere Sicherheitsdokumente (Sicherheitskonzept, Betriebsanweisungen, Notfallpläne etc.) beurteilt worden (mehr dazu»). Das Sicherheitsinspektorat BL wurde dabei von der basellandschaftlichen Kommission zur Beurteilung von Risikoermittlungen (KOBERI) unterstützt. Die Prüfung der Kurzberichte konnte in allen Fällen mit der Annahme, dass bei Störfällen eine schwere Schädigung für Bevölkerung und Umwelt nicht zu erwarten ist, abgeschlossen werden. Somit musste bisher kein Betrieb eine Risikoermittlung erstellen. In drei Fällen – ein Betrieb in Basel-Landschaft und zwei Betriebe in Basel-Stadt – wurde aufgrund von umfangreichen Umbauten eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Bei Inspektionen wurde beispielsweise in Basel-Stadt festgestellt, dass in einem Labor der Sicherheitsstufe 3 die mikrobiologische Sicherheitswerkbank nicht wie vorgeschrieben an eine Notstromversorgung angeschlossen ist und dass der für S3-Laboratorien erforderliche Unterdruck unzureichend kontrolliert wird.
In anderen Fällen entsprach die Lagerung und Entsorgung von infektiösen Abfällen aus S2-Laboratorien nicht den Anforderungen. Hier mussten deshalb Korrekturmassnahmen angeordnet werden, die mittlerweile erfüllt oder in der Umsetzung sind.
Information der Öffentlichkeit
Wie auch die Chemie-Betriebe werden die mikrobiologisch tätigen Betriebe, die der StFV unterstehen, im Gefahrenkataster geführt, der direkt im Internet eingesehen werden kann (gilt nur für Basel-Stadt. In Basel-Landschaft sind alle Betriebe mit mikrobiologischen Tätigkeiten im geografischen Informationssystem ersichtlich).
Kanton Basel-Landschaft:
» www.geo.bl.ch
Gefahrenkataster Kanton Basel-Stadt:
» www.stadtplan.bs.ch/geoviewer/index.php |