Störfallvorsorge biologischer Risiken

Biologische Risiken mit Störfallpotential gibt es nur sehr wenige in den beiden Basler Kantonen. Mit der Unterstellung von bestimmten Diagnostiklaboratorien unter die eidgenössische Störfallverordnung (StFV) entstand ein Handlungsbedarf für bauliche und organisatorische Massnahmen.

 

Tätigkeiten der Klasse 3 in der Region Basel
Aufgrund des Gefährdungspotentials für Mensch und Umwelt sind Betriebe, in denen Tätigkeiten mit Organismen der Klassen 3 und 4 gemäss der Einschliessungsverordnung (ESV) durchgeführt werden, auch der Störfallverordnung (StFV) unterstellt. Zurzeit werden in vier Betrieben in Basel-Stadt und in zwei Betrieben in Basel-Landschaft Tätigkeiten der Klasse 3 (mässiges Risiko) durchgeführt oder sind bewilligt. Tätigkeiten der Klasse 4 kommen in den beiden Kantonen nicht vor.

 
Betrieb (Inhaber gem. StFV) Standort Anlage Sicherheitsstufe 3 Art der Tätigkeit Risikoklasse 3 Kurzbericht StFV Umweltverträglich-
keitsprüfung (UVP) 
Kantonales Laboratorium, KCB Basel Forschung
Diagnostik 
Ja Ja 
Universitätsspital, Mikrobiologielabor Basel Diagnostik Ja Nicht erforderlich 
Institut medizin. Mikrobiologie, Uni Basel Basel Forschung
Diagnostik 
Ja Nicht erforderlich 
Viollier AG Allschwil BL Diagnostik Ja Ja 
Schweiz. Tropeninstitut Basel Forschung Ja Ja 
Bio Focus DPI AG Allschwil BL Forschung Ja Ja 
 

Die in der Tabelle aufgeführten Diagnostiklaboratorien bezwecken den Nachweis des Erregers der Tuberkulose (Mykobakterien) oder der AIDS-Erkrankung (HIV) in klinischen Proben. In vier Fällen werden auch Forschungsprojekte durchgeführt, die zum Ziel haben, das Verständnis pathogener Prozesse von Infektionskrankheiten besser zu verstehen oder weitere Nachweismethoden gefährlicher Organismen zu entwickeln.
 

 


Das Risiko ist keinesfalls nur eine Frage der Menge. Auch im Kleinen können grosse Risiken lauern, etwa wenn mit Erregern gearbeitet wird, die eine geringe Infektionsdosis aufweisen.


Kontrolltätigkeiten
In beiden Kantonen sind Inspektionen durchgeführt und Bewilligungsgesuche nach ESV, Kurzberichte nach StFV und weitere Sicherheitsdokumente (Sicherheitskonzept, Betriebsanweisungen, Notfallpläne etc.) beurteilt worden (mehr dazu»). Das Sicherheitsinspektorat BL wurde dabei von der basellandschaftlichen Kommission zur Beurteilung von Risikoermittlungen (KOBERI) unterstützt. Die Prüfung der Kurzberichte konnte in allen Fällen mit der Annahme, dass bei Störfällen eine schwere Schädigung für Bevölkerung und Umwelt nicht zu erwarten ist, abgeschlossen werden. Somit musste bisher kein Betrieb eine Risikoermittlung erstellen. In drei Fällen – ein Betrieb in Basel-Landschaft und zwei Betriebe in Basel-Stadt – wurde aufgrund von umfangreichen Umbauten eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
 
Bei Inspektionen wurde beispielsweise in Basel-Stadt festgestellt, dass in einem Labor der Sicherheitsstufe 3 die mikrobiologische Sicherheitswerkbank nicht wie vorgeschrieben an eine Notstromversorgung angeschlossen ist und dass der für S3-Laboratorien erforderliche Unterdruck unzureichend kontrolliert wird.
 
In anderen Fällen entsprach die Lagerung und Entsorgung von infektiösen Abfällen aus S2-Laboratorien nicht den Anforderungen. Hier mussten deshalb Korrekturmassnahmen angeordnet werden, die mittlerweile erfüllt oder in der Umsetzung sind.
 
Information der Öffentlichkeit
Wie auch die Chemie-Betriebe werden die mikrobiologisch tätigen Betriebe, die der StFV unterstehen, im Gefahrenkataster geführt, der direkt im Internet eingesehen werden kann (gilt nur für Basel-Stadt. In Basel-Landschaft sind alle Betriebe mit mikrobiologischen Tätigkeiten im geografischen Informationssystem ersichtlich).
 
Kanton Basel-Landschaft:
» www.geo.bl.ch
 
Gefahrenkataster Kanton Basel-Stadt:
» www.stadtplan.bs.ch/geoviewer/index.php