Störfallvorsorge Verkehrsweg Rhein

Als schweizerisches Unikum fällt der Rhein als Wasserstrasse, auf welcher Gefahrgut transportiert wird, in den Geltungsbereich der Störfallverordnung (StFV). Die Rheinhäfen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind wichtige Schnittstellen im trimodalen Transport und spielen eine wichtige Rolle in der Transportkette. Die Wasserstrasse stellt den Verkehrsträger dar, welcher aus der Sicht der Sicherheit die grössten Vorteile hat.
 
Risikoermittlung
Auf dem Basler Rhein werden jährlich rund 4.5 Mio. Tonnen Gefahrgut transportiert. Bereits 1993 wurde für den Flussabschnitt von der Strassenbrücke Rheinfelden bis zur Landesgrenze Basel ein Kurzbericht erstellt, der eine grobe Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines Störfalls mit schwerer Schädigung der Bevölkerung und der Umwelt beinhaltet. Auf Grund der Prüfung des Kurzberichts kam die zuständige interkantonale Arbeitsgruppe zum Schluss, dass für die Strecke vom Auhafen bis zur Landesgrenze Basel eine Risikoermittlung zu erarbeiten ist, welche vor allem drei Ziele verfolgten sollte:

 
Quantitative Ermittlung der Risiken für die Bevölkerung und die Umwelt (speziell für den Rhein als Fliessgewässer sowie für das Grundwasser als Trinkwasserreservoir)
Beurteilung der Tragbarkeit der Risiken gemäss Störfallverordnung
Beurteilung möglicher Massnahmen zur Minderung der Risiken
 


Die Schleuseneinfahrt eines Tankschiffs stellt ein erhöhtes Risiko dar.


Die Risikoermittlung wurde in den Jahren 2001 und 2002 durchgeführt. Das eigentliche Kontrollverfahren der beiden zuständigen Behörden KCB und SIT wurde im August 2004 abgeschlossen. Folgende Resultate ergaben sich aus der Studie:
Nach den Beurteilungskriterien der Störfallverordnung liegen die Risiken für die Bevölkerung für den untersuchten Flussabschnitt im Übergangsbereich. Die Risiken für das Grundwasser respektive das Trinkwasser im Raum Basel sind als tragbar zu beurteilen. Ein Hauptgrund sind die redundant vorhandenen Trinkwasserfassungen, welche bei einem Ereignis kaum je alle auf einmal betroffen sein dürften. Die Risiken für den Rhein als Oberflächengewässer wiederum mussten als nicht tragbar beurteilt werden.
 
Massnahmen
Auf Grund dieser Beurteilung wurden Sicherheitsmassnahmen erarbeitet. Die wirksamste Massnahme besteht darin, nicht nur flüssige, giftige, chemische Erzeugnisse, sondern auch leicht brennbare Flüssigkeiten wie Benzin in Doppelhüllenschiffen zu transportieren. Weitere Massnahmen sind das bessere Erkennen und Beseitigen von Untiefen in der Schifffahrtsrinne, eine Ausweitung der Schlepphilfepflicht auf alle bergwärts fahrenden, einmotorigen Tankschiffe mit Gefahrgut und die Einführung eines Referenzpegels in Basel für die Grossschifffahrt. Durch die Kombination der Massnahmen Doppelhüllenschiffe und verschärfte Schlepphilfepflicht (für die Durchfahrt durch Basel-Stadt) oder die Kombination Doppelhüllenschiffe und Reduktion von Grundberührungen (für den Abschnitt Schwarzwaldbrücke bis Schleuse Birsfelden) können die Risiken durch umweltgefährdende Stoffe in den untersuchten Flussabschnitten vom untragbaren Bereich in den Übergangsbereich gesenkt werden.
 
In den Änderungen der Schifffahrtspolizeiverordnung Basel-Rheinfelden vom 9. Juni 2005 wurde die verschärfte Schlepphilfepflicht realisiert. Die Gewährleistung der Reduktion von Grundberührungen wird vom Tiefbauamt Basel-Stadt kontinuierlich bearbeitet.
 
Die wirksamste der untersuchten Massnahmen, der vermehrte Einsatz von Doppelhüllenschiffen, kann nur umgesetzt werden, wenn auch die anderen Rheinanliegerstaaten dies unterstützen. Die Schweiz kann in den zuständigen Gremien dazu beitragen, dass der vorhandene Trend in Richtung Doppelhüllenschiffe verstärkt unterstützt und damit beschleunigt wird. Verschiedene Bundesämter haben die Vorteile des Gefahrguttransports in Doppelhüllenschiffen bezüglich Sicherheit in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZRK) vertreten.