Die Risikoermittlung wurde in den Jahren 2001 und 2002 durchgeführt. Das eigentliche Kontrollverfahren der beiden zuständigen Behörden KCB und SIT wurde im August 2004 abgeschlossen. Folgende Resultate ergaben sich aus der Studie:
Nach den Beurteilungskriterien der Störfallverordnung liegen die Risiken für die Bevölkerung für den untersuchten Flussabschnitt im Übergangsbereich. Die Risiken für das Grundwasser respektive das Trinkwasser im Raum Basel sind als tragbar zu beurteilen. Ein Hauptgrund sind die redundant vorhandenen Trinkwasserfassungen, welche bei einem Ereignis kaum je alle auf einmal betroffen sein dürften. Die Risiken für den Rhein als Oberflächengewässer wiederum mussten als nicht tragbar beurteilt werden.
Massnahmen
Auf Grund dieser Beurteilung wurden Sicherheitsmassnahmen erarbeitet. Die wirksamste Massnahme besteht darin, nicht nur flüssige, giftige, chemische Erzeugnisse, sondern auch leicht brennbare Flüssigkeiten wie Benzin in Doppelhüllenschiffen zu transportieren. Weitere Massnahmen sind das bessere Erkennen und Beseitigen von Untiefen in der Schifffahrtsrinne, eine Ausweitung der Schlepphilfepflicht auf alle bergwärts fahrenden, einmotorigen Tankschiffe mit Gefahrgut und die Einführung eines Referenzpegels in Basel für die Grossschifffahrt. Durch die Kombination der Massnahmen Doppelhüllenschiffe und verschärfte Schlepphilfepflicht (für die Durchfahrt durch Basel-Stadt) oder die Kombination Doppelhüllenschiffe und Reduktion von Grundberührungen (für den Abschnitt Schwarzwaldbrücke bis Schleuse Birsfelden) können die Risiken durch umweltgefährdende Stoffe in den untersuchten Flussabschnitten vom untragbaren Bereich in den Übergangsbereich gesenkt werden.
In den Änderungen der Schifffahrtspolizeiverordnung Basel-Rheinfelden vom 9. Juni 2005 wurde die verschärfte Schlepphilfepflicht realisiert. Die Gewährleistung der Reduktion von Grundberührungen wird vom Tiefbauamt Basel-Stadt kontinuierlich bearbeitet.
Die wirksamste der untersuchten Massnahmen, der vermehrte Einsatz von Doppelhüllenschiffen, kann nur umgesetzt werden, wenn auch die anderen Rheinanliegerstaaten dies unterstützen. Die Schweiz kann in den zuständigen Gremien dazu beitragen, dass der vorhandene Trend in Richtung Doppelhüllenschiffe verstärkt unterstützt und damit beschleunigt wird. Verschiedene Bundesämter haben die Vorteile des Gefahrguttransports in Doppelhüllenschiffen bezüglich Sicherheit in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZRK) vertreten. |