Bei der Beurteilung, ob ein Standort saniert werden muss, orientieren sich die Behörden in Basel-Stadt und Basel-Landschaft an den Vorgaben des Bundesamtes für Umwelt. Bis heute wurde in den Kantonen für 47 Standorte (davon BS 33, BL 14) eine Sanierung nach Altlastenrecht verlangt. Bei 36 Standorten (davon BS 29, BL 7) konnte die Sanierung bereits abgeschlossen werden, bei 11 Standorten (davon BS 4, BL 7) laufen die Sanierungsarbeiten noch bzw. werden vorbereitet.
Andere Standorte müssen erst noch untersucht werden, um einen allfälligen Sanierungsbedarf abzuklären.
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