Strassenbeläge sowie Strassenkoffer sind häufig mit PAK’s belastet, welche bei unsachgemässer Verarbeitung Mensch und Umwelt gefährden können. Deshalb ist es wichtig, dass diese Belastungen rechtzeitig erkannt und korrekt behandelt werden. Je nach Ausmass der Belastung ist zwar eine Weiterverwendung möglich, doch müssen dabei arbeits- und lufthygienische Auflagen beachtet werden.
Die belasteten Materialien dürfen nicht einfach auf eine Deponie abgeführt oder verwertet werden. Stattdessen müssen sie vorgängig auf ihren Schadstoffgehalt untersucht werden, damit sie umweltgerecht verwertet oder entsorgt werden können. Dies ist für den jeweiligen Unternehmer oder Bauherrn mit einem gewissen Mehraufwand verbunden. Um den Aufwand möglichst gering zu halten, wurde eine detaillierte Handlungsanweisung für Projektleiter und Unternehmer erarbeitet. Zudem haben die beiden AUE’s zusammen mit der Branche ein Merkblatt veröffentlicht, welches das Vorgehen bei der Entsorgung bzw. Verwertung PAK-haltiger Strassenbeläge beschreibt.
Nach wie vor ein Problem stellen asbesthaltige Bauabfälle dar. Noch immer werden nicht alle asbesthaltigen Materialien rechtzeigit erkannt, separat erfasst und korrekt entsorgt. Häufig handelt es sich um Materialien, die nicht ohne weiteres als asbesthaltig zu erkennen sind, wie Fensterbrett-Untersichten aus Asbestkarton, asbesthaltiger Fensterkitt oder PVC-Bodenbeläge mit eingebundenen Asbestfasern. Auf diesem Gebiet muss die Beratungs- und Aufklärungstätigkeit der Behörden verbunden mit Kontrollen vor Ort noch intensiviert werden. Relativ gut erfasst («Asbestkataster») und teilweise auch bereits saniert sind dagegen die Anwendungen von Spritzasbest in öffentlichen Gebäuden und in Gewerbe- oder Industriebauten.
Siehe auch:
«Umweltgefährdende Stoffe > Eliminierung verbotener Stoffe > Asbest».
Ausblick
Aufgrund der bilateralen Verträge mit der EU sind vermehrt ausländische Firmen in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft tätig. Sie stammen zum Teil aus Staaten, in denen der Umweltstandard der Bauwirtschaft nicht gleich hoch ist. Deshalb sind zusätzliche Anstrengungen der Behörden notwendig, um das Niveau zu halten und Wettbewerbsverzerrungen zu ungunsten von Schweizer Baufirmen zu vermeiden. Eine Verbesserung dürfte die im Rahmen der TVA-Revision vorgesehene Abklärungspflicht für derartige Materialien bringen, welche von der Bauherrschaft eine rechtzeitige und fachkundige Bestandesaufnahme verlangt. |