Planung

Böden schützen heisst, langfristig gesunde Böden mit einer ausreichenden Bodenfläche erhalten. Zentraler Beitrag der Planung ist der haushälterische Umgang mit Bodenfläche und die geordnete Bodennutzung. Der Bodenschutz kann zeigen, wo besonders empfindliche und schutzbedürftige Böden sind. Dies unterstützt raumplanerische Abwägungen bei Nutzungskonflikten.
 
Besonders schützenswerte Böden
Bodenflächen mit besonderen Werten und Funktionen müssen bekannt sein, um sie auf geeignete Art und Weise nutzen zu können. So sind belastende Nutzungen auf empfindlichen Böden zu vermeiden oder Böden mit besonderen ökologischen Funktionen sind prioritär zu erhalten.
 
Die «Karte der besonders schützenswerten Böden» der Region ist die Grundlage dazu. Es ist ein Fachbeitrag des Bodenschutzes für die Raumplanung. Die Informationen dieser Karte über die Böden und ihre besonderen Werte und Empfindlichkeiten ist als eine der Grundlagen in die kantonale Richtplanung eingeflossen. Ebenso steht diese Information den Gemeinden für ihre Nutzungsplanung zu Verfügung. Erfasst sind:

 
Bodenflächen mit hoher natürlicher Eignung für den Ackerbau (8% Anteil LN)
Bodenflächen mit hoher natürlicher Eignung für den Futterbau (3% Anteil LN)
Bodenflächen mit besonderen Standorteigenschaften für die Biotopentwicklung (2.5% Anteil LN)
Bodenflächen mit Vorkommen seltener Böden (0.5% Anteil LN)
Bodenflächen mit hoher Erosionsempfindlichkeit (6.5% Anteil LN)
Bodenflächen mit hoher Verdichtungsempfindlichkeit (6% Anteil LN)
 

In der Region sind somit knapp 25% der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) zwischen Siedlung und Wald besonders schützenswerte Bodenflächen.
 
Kommunale Nutzungsplanung
In der kommunalen Nutzungsplanung wird die Nutzung des Bodens parzellenscharf und damit verbindlich für Grundeigentümer festgelegt. Die «Karte der besonders schützenswerten Böden» kann Grundlage für die Berücksichtigung bodenbezogener Nutzungs- und Schutzinteressen sein.
 
Beispiele: Bodenflächen mit besonders hoher natürlicher Eignung für Acker- und Futterbau sollten ausschliesslich der bodenabhängigen Landwirtschaft vorbehalten bleiben. Oder: auf Flächen mit hoher Erosions- oder Verdichtungsempfindlichkeit könnten Aufwertungsmassnahmen im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes konzentriert werden. Derartige Abwägungen im Sinne des Bodenschutzes haben in den letzten Jahren bereits verschiedentlich stattgefunden.
 
Fruchtfolgeflächen
Der Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) des Bundes aus dem Jahr 1992 weist für jeden Kanton die Fläche der zu sichernden FFF aus. FFF sind ackerfähiges Kulturland, die Kunstwiesen in Rotation sowie die ackerfähigen Naturwiesen. Dank der flächendeckenden Bodenkartierung konnten diese Flächen sachgerecht ausgeschieden werden. Ziel des Sachplanes ist der langfristige Schutz und Erhalt der besten Ackerböden.
 
Für die Region beträgt der Mindestumfang an zu erhaltender FFF 8'240 ha (BS: 240 / BL: 8'000 Hektaren; inkl. Bezirk Laufen). Dies entspricht 18% der Gesamtfläche. Die Fruchtfolgeflächen sind heute raumplanerisch gesichert. Damit ist ein wichtiger Schutz der Bodenfläche und der Bodenfunktionen realisiert.

 

Links:
Karte der besonders schutzwürdigen Böden:
» www.geo.bl.ch/parzis/automap.jsp
 
Grundlagen zum Sachplan Fruchtfolgeflächen:
» www.are.admin.ch/themen/raumplanung/00244/02186/02189/index.html