Handicap und zugleich Herausforderung ist, dass eine vielfältige Natur und ein erlebnisreiches Landschaftsbild keinen direkten und schon gar nicht einen konkurrenzfähigen Marktwert aufweisen. In der gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzung erhält er daher oft untergeordnete oder gar marginale Priorität. Der Erfolg des Natur- und Landschaftsschutzes steht und fällt deshalb nicht nur mit einer stark präsenten Bewusstseins- und Willensbildung, sondern ebenso mit der Verfügbarkeit finanzieller Mittel. So kann ihm ein Marktwert zugewiesen werden, welcher seinen gesetzlichen und gesellschaftlichen Stellenwert markiert und stützt.
Beispielhaft ist dies in den beiden grossen kantonalen Naturschutzprogrammen «Ökologischer Ausgleich in der Landwirtschaft» und «Naturschutz im Wald» der Fall. Beide stossen auf hohe Akzeptanz und führen unter sehr gutem Aufwand-Nutzen-Verhältnis zur erwünschten positiven Wirkung auf Natur und Landschaft: Verschiedene gefährdete Arten finden langsam wieder zu stabilisierten Populationen zurück, und kantonale Naturschutzgebiete konnten in ihrem Wert erhalten oder sogar aufgewertet werden.
Im geschilderten Spannungsfeld sind Zielsetzung und Rechtsauftrag im Natur- und Landschaftsschutz nach wie vor gültig und aktuell. Die Marschrichtung soll deshalb beibehalten werden. Insbesondere die Naturschutzprogramme «Pflege und Unterhalt der kantonalen Naturschutzgebiete», «Ökologischer Ausgleich in der Landwirtschaft» und «Naturschutz im Wald» sollen planmässig fortgeführt werden. Neue Bundesaufträge sollen wo möglich in die bestehenden Programme integriert werden. Dies betrifft insbesondere die Umsetzung der Bundesinventare der Amphibienlaichgebiete und der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung. Besonders gefährdete Arten sollen mit gezielten Artenschutzprogrammen in ihrem Bestand gefestigt werden.
Speziell auch im Siedlungsraum soll das Naturpotenzial vermehrt, gezielter und effizienter erschlossen werden. Für naturgerechte Gestaltung, Bepflanzung und Pflege von Grünflächen soll das Beratungs- und Unterstützungsangebot seitens der kantonalen Naturschutzfachstelle massgeblich gestärkt werden. |