Grünflächen innerhalb des Siedlungsgebietes nehmen aufgrund der inneren Verdichtung immer mehr ab. Neben dem quantitativen Verlust wirkt sich diese Entwicklung auch auf die verbleibenden Flächen aus, da dort der Nutzungsdruck steigt. Für Natur im Siedlungsraum bleibt immer weniger Platz. Auf ein optimales Neben- und Miteinander von Nutzung und Natur ist deshalb grosser Wert zu legen.
Hohes Potenzial
Das Potenzial für Natur im Siedlungsraum ist gross. Mit naturnah gestalteten Flächen kann einheimischen Pflanzen und Tieren vielfältiger Lebensraum geboten werden. Viele Tiere und Pflanzen sind gar auf die spezifischen Bedingungen im Siedlungsgebiet (unverfugte Mauern, unversiegelte Böden, Dachstöcke etc.) angewiesen und vermögen ausserhalb der Siedlungen nur an ganz speziellen Standorten zu überleben.
Das kantonale Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz verpflichtet deshalb den Kanton zum ökologischen Ausgleich mit naturnaher und standortgemässer Vegetation auch innerhalb von Siedlungen (§ 9 Abs. 2 NLG).
Sensibilisierung der Bevölkerung
Die Bevölkerung ist sich dieser Verantwortung häufig nicht bewusst. Auch die Möglichkeiten für naturnahe Gestaltungen und ökologische Auswertungsmassnahmen sind kaum bekannt. Deshalb ist die Sensibilisierung eine wesentliche Aufgabe der Abteilung Natur und Landschaff BL zur Förderung des ökologischen Ausgleichs im Siedlungsgebiet. Zukünftig soll der Aufklärungsarbeit mit Broschüren und Fachexkursionen noch mehr Gewicht beigemessen werden.
Eine weitere Massnahme zum ökologischen Ausgleich besteht in der Prüfung, Beurteilung und Begleitung von Bauvorhaben und Planungen (siehe dazu Kapitel Stellungnahmen).
Mit diesen Massnahmen soll erreicht werden, dass aus einem Mosaik von Klein- und Kleinstflächen ein Netz naturgerecht gestalteter Lebensräume entsteht, welches unsere Siedlungen ökologisch massgeblich aufwertet. |