Nationale und internationale Alarmierung

Gewässerverschmutzungen machen vor Grenzen nicht halt. Das Weiterleiten von Informationen über Schadenereignisse an die zuständigen nationalen und internationalen Stellen ist deshalb von grösster Bedeutung. Verschiedene nationale und internationale Alarmpläne stellen den Informationsfluss sicher.

 

Nationale Meldung von Gewässerverunreinigungen
Im «Warnplan Hochrhein» sind die Verantwortlichkeiten für Ereignisse festgelegt, welche im Schweizer Einzugsgebiet des Rheins passieren. Wer wen wann informiert ist beispielsweise für die Region Basel von vitalem Interesse, da ein grosser Teil des im Hardwald oder in der Schutzzone Lange Erlen geförderten Trinkwassers aus dem Rhein stammt. Allfällige Meldungen über Verschmutzungen müssen deshalb auf dem schnellst möglichen Wege an die neuralgischen Stellen gelangen, damit rechtzeitig Sofortmassnahmen ergriffen werden können.



Meldeprozedere bei Gewässerverschmutzungen im Dreiländereck

Internationale Meldung von Gewässerverunreinigungen
Für die internationale Information oder Warnung betreffend Verschmutzungen des Rheins existiert ein «Internationaler Warn- und Alarmdienst Rhein», auch «Warndienst Rhein» genannt. In diesem internationalen Alarmdienst sind heute sieben Hautpwarnzentralen (IHWZ) von der Schweiz bis Holland zusammengeschlossen, welche sich im Ereignisfall gegenseitig informieren. Da der Kanton Basel-Stadt an der Grenze zwischen nationalem und internationalem Warndienst steht, kommt ihm die Funktion einer Relaisstation bei der Weiterleitung von Informationen zu. Aus diesem Grund wurde die Schweizer Hauptwarnzentrale des «Internationalen Warn- und Alarmdienstes Rhein» in Basel-Stadt, im Amt für Umwelt und Energie, eingerichtet.

 

Die Art der chemischen Produktion ändert sich laufend, gewisse gefährliche Stoffe werden heute nicht mehr verarbeitet, neue kommen hinzu. Dem will man aktuell mit einer Revision der Kriterien zur Auslösung einer internationalen Meldung Rechnung tragen. Die Meldung kann als «Warnung» oder als «Information» durchgegeben werden. Bei einer ernsthaften Gewässerverschmutzung ergeht immer eine «Warnung». Seit anderthalb Jahren gibt es zudem die «Suchmeldung», bei der eine Hauptwarnzentrale ihre rheinaufwärts liegenden Partner auffordert, den Verursacher einer festgestellten Verschmutzung zu ermitteln. Die Zahl der gemeldeten Verunreinigungen und der beantworteten Suchmeldungen ist in der nebenstehenden Grafik dargestellt.



Anzahl Meldungen der Internationalen Hauptwarnzentrale Basel (AUE)

Wie die Grafik zeigt, traten Ende der achziger Jahre und Anfang der neunziger Jahre einige meldepflichtige Gewässerverschmutzungen auf. Die Anstrengungen im Bereich des vorsorglichen Gewässerschutzes sowie die Einführung der Störfallverordnung im Jahre 1991 und die Inbetriebnahme der Rheinüberwachungsstation im Jahre 1992 führten schliesslich zu einer starken Abnahme der gemeldeten Havarien. Auffallend ist die Zunahme der beantworteten Suchanfragen seit dem Jahre 2003. Die Einführung dieser neuen Meldeart scheint sich zu bewähren, zumal auf diese Weise die internationale Zusammenarbeit vertieft und die Gewässerqualität weiter verbessert wird.
 
Im Jahre 2010 musste die IHWZ Basel fünf internationale Suchanfragen zu rheinabwärts festgestellten Gewässerverschmutzungen beantworten. Gestützt auf die Messergebnisse der Rheinüberwachungsstation (RÜS) konnte den unterliegenden IHWZ in allen Fällen mitgeteilt werden, dass sich die Ursache der Verschmutzung nicht auf Schweizer Hoheitsgebiet befindet.
Am 24. und 25. Mai 2010 stellte die RÜS eine Verunreinigung mit 1-Piperidincarboxaldehyd fest. Die Substanz ist in die Wassergefährdungsklasse 2 («wassergefährdend») eingreiht. Auftgrund der relativ geringen Menge waren keine negativen Auswirkungen auf die Fauna des Rheins zu erwarten. Dennoch benachrichtigte die IHWZ Basel die Unterlieger im Rahmen einer internationalen «Information».
Zwischen dem 20. und 23. Dezember 2010 registrierte die RÜS eine Verunreinigung mit N-Ethyl-2-Pyrrolidinon. Die in dieser Zeitspanne erfasste Menge des als «schwach wassergefährdend» klassierten Stoffs betrug rund 1000 kg, weshalb die IHWZ Basel eine internationale «Warnung» auslöste. Auch in diesem Fall konnten keine negativen Auswirkungen auf den Rhein festgestellt werden.

Trinationale Meldung von Gewässerverunreinigungen
Im Rahmen eines Trinationalen Abkommens zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz wurde für die regionale Alarmierung von Gewässerverschmutzungen auf dem Rhein der so genannte «Trinationale Alarm» ins Leben gerufen. Angeschlossen sind die Kantone Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt sowie die deutsche Stadt Lörrach und die französische Stadt St. Louis. Ziel ist die schnelle und unkomplizierte Benachrichtigung bei Ereignissen mit grenzüberschreitender Wirkung. Die Kommunikation erfolgt via Fax mit einem standardisierten zweiprachigen Formular.
 
Links:
Die internationale Rheinüberwachungsstation in Weil am Rhein:
» www.aue.bs.ch/rheinberichte.htm