Nachhaltige Regenwasserentsorgung

Regenwasser soll in erster Priorität versickert oder in ein Gewässer abgeleitet werden. Je nach Herkunftsfläche kann das Regenwasser jedoch beträchtlich mit Schadstoffen belastet sein. Deshalb gilt es, Gewässerverschmutzungen und Schadstoffanreicherungen im Boden oder in Gewässersedimenten zu verhindern.
 
Regenwasser gelangt heute vorwiegend vermischt mit häuslichem und industriellem Abwasser in die Kläranlagen. Bei starkem Regen entlastet das Kanalisationsnetz vielerorts dieses Mischwasser in die Gewässer. Besser ist es, unverschmutztes Regenwasser vor Ort zu versickern oder direkt in ein Gewässer abzuleiten. Regenwasser ist jedoch nicht immer sauber. Dies gilt insbesondere, wenn der Regen über stark befahrene Strassen oder Metalldächer abfliesst.

 

Woher stammt das abfliessende Regenwasser?
17 km2 (48%) der Fläche des Kantons Basel-Stadt (ohne Rheinanteil) sind versiegelt. Das Regenwasser von rund 83ha (5%) dieser versiegelten Flächen versickert, 29ha (2%) der Flächen entwässern direkt in ein Gewässer, Tendenz steigend. Dabei machen bei den Versickerungen die Dächer und bei den Einleitungen in Gewässer die Verkehrsflächen die grössten Anteile aus.
 
In den basellandschaftlichen Gemeinden sind ca. 84 km2 (16%) der Gesamtfläche versiegelt. Etwa 20% der versiegelten Flächen entwässern direkt in ein Gewässer, von 5% der Flächen wird das Regenwasser versickert.



Herkunftsflächen des Regenwassers im Kanton
Basel-Stadt

Wie sauber ist das Regenwasser?
Die Schadstoffbelastung des Regenwassers von Dächern variiert von gering (z.B. pestizidfreie, extensiv begrünte Dachflächen) bis hoch (grossflächige unbeschichtete Kupfer- oder Zinkbleche).
 
Auf stark befahrenen Strassen lagern sich ebenfalls beachtliche Mengen an Schadstoffen ab. Es sind Schwermetalle, Kohlenwasserstoffverbindungen und Benzinzusätze, welche überwiegend an Feinpartikel aus Reifen- und Fahrbahnabrieb, Bremsen, Abgasen etc. gebunden sind und bei Regen abgespült werden.
 
Regenwasserbehandlung
Stark belastetes Regenwasser muss vorbehandelt werden. So wurden beispielsweise im Kanton Basel-Landschaft fünf so genannte Strassenabwasser-Behandlungsanlagen (SABA) realisiert. Der Autobahnabschnitt der A2 zwischen Birs und Hardwald entwässert seit 2006 nicht mehr unbehandelt in die Birs. Für das hoch belastete Abwasser wurde in Birsfelden eine SABA erstellt. Mit einem speziell ausgerichteten Monitoringprogramm wurden an dieser Pilotanlage Erkenntnisse für die Planung weiterer SABAs gewonnen.

 


SABA Hagnau, Birsfelden – Juli 2006



Auch beim provisorischen Lastwagen-Stauraum der Zollanlage Basel-Weil wird das Regenwasser einer 3-stufigen Behandlung unterzogen, bevor es in den Otterbach gelangt. Die gesetzeskonforme Entwässerung weiterer Strassenabschnitte muss in den nächsten Jahren abgeklärt werden. Im dicht bebauten Stadtgebiet ist eine flächenintensive Vorbehandlung allerdings oft nicht möglich.

Kataster und Richtlinien
Im Kanton Basel-Stadt bietet ein umfassender Versickerungskataster eine Übersicht über alle bewilligten Versickerungen. Daneben werden auch die Angaben über Regenwasser-Einleitungen in Gewässer in einer Datenbank erfasst. Diese GIS-gestützten Datenbanken erlauben die Kontrolle über den ordnungsgemässen Betrieb und Unterhalt der Versickerungsanlagen, erleichtern die Planung weiterer Einleitungen und sollen ein frühzeitiges Erkennen von Gewässerverschmutzungen ermöglichen. Die Richtlinie zur Regenwasserentsorgung von 2007, Teil I: Versickerung, enthält die Anforderungen für die Planung, den Bau und den Unterhalt von Versickerungsanlagen im Kanton Basel-Stadt. Zurzeit wird der zweite Teil der Richtlinie erarbeitet, welcher die Randbedingungen für die Einleitung von Regenwasser in ein Oberflächengewässer aufzeigt. Damit wird für Basel-Stadt ein kompaktes Dokument zur Entsorgung von Regenwasser vorliegen.

Im Kanton Basel-Landschaft verpflichtet die kantonale Gewässerschutzverordnung vom 13.12.2005 die Gemeinden, bewilligte Versickerungen in einem Kataster festzuhalten. Zudem legt sie fest, welche Versickerungen und Einleitungen in Gewässer zulässig sind und bewilligt werden müssen.
 
Links:
Schadstoffbelastung in Dach- und Strassenabwasser:
» www.eawag.ch/publications/eawagnews/www_en57/en57d_screen/en57d_boller_s.pdf
» www.eawag.ch/forschung/sww/schwerpunkte/urbane_einzugsgebiete/strasse_bericht_web.pdf

Wegleitung 2002 des BUWAL «Gewässerschutz bei der Entwässerung von Verkehrswegen»:
» www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00357/index.html

Richtlinie zur Regenwasserentsorgung im Kanton Basel-Stadt, Teil I Versickerung:
» www.aue.bs.ch/versickerungsrichtlinie.pdf

Bewilligungspflicht von Versickerungen und Einleitungen in Gewässer, GSchV-BL, Anhang 6:
» www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/recht/sgs_7/782.11_anh.pdf