Mobilität

Der Energieverbrauch für den Individual-Verkehr nimmt nach wie vor zu. Im Kanton Basel-Stadt wurden im Jahr 2006 knapp 17% des Endenergieverbrauchs durch den Verkehr erzeugt und in Basel-Landschaft betrug der Anteil fast 25%.
 
Das Energiegesetz des Kantons Basel-Stadt sieht seit 1999 den Erlass von Vorschriften für Energieeinsparungen im Bereich Verkehr vor, solche wurden bislang allerdings nicht formuliert. Das Energiegesetz des Kantons Basel-Landschaft enthält hierzu keine spezifischen Bestimmungen. Ein Grund dafür dürfte sein, dass die Kompetenzen für Massnahmen im Bereich Verkehr weitgehend beim Bund liegen und somit der Handlungsspielraum der Kantone sehr beschränkt ist.
 
Mit Energiesparaktionen versuchen jedoch die Energiefachstellen die Bevölkerung auch im Bereich Verkehr zu sensibilisieren, wie zum Beispiel mit der Reifenpumpaktion, der Förderung von Elektrozweirädern («New Ride»), der Förderung von Car Sharing («Basel fährt anders») und neustens mit der Nutzung von Erdgas oder Biogas. Die Wirkung von solchen Anreizen ist im Bezug auf das gesamte Verkehrsvolumen allerdings sehr bescheiden und nicht messbar.

 


Motorisierter Individualverkehr
Der Treibstoffverbrauch hat in beiden Kantonen im Zeitraum von 1990 bis 2006 deutlich zugenommen. Der Anteil am gesamten Endenergieverbrauch betrug 2004 in BS knapp 17% und in BL knapp 25%.
 
Der Anteil an Erdgas bei den Treibstoffen ist mit 0,14% im Jahr 2005 immer noch verschwindend klein. Dank der direkten Förderung von Erdgasfahrzeugen durch die IWB konnte der Erdgasabsatz auf dem Treibstoffmarkt jedoch jährlich fast verdoppelt werden. Die beiden Kantone fördern die Erd-/Biogasmobilität durch Unterstützung des Projektes NOVATLANTIS «innovative Fahrzeuge für die Pilotregion Basel». 2005 wurde zudem erstmals auch 22t Biogas an den 5 Erdgastankstellen der Region Basel abgesetzt.
 
Innerstadtgebühr (Roadpricing)
Wie mittlerweile verschiedene Beispiele gezeigt haben (Singapur (seit 1975), Oslo (1990), London (2003) und Stockholm (2006)), kann mit einer Innerstadtgebühr für den motorisierten Individualverkehr das Strassenverkehrsaufkommen um 20-40% reduziert werden, wenn ein gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz besteht. Die Schaffung von rechtlichen Grundlagen für Strassenbenützungsgebühren liegt allerdings ebenfalls in der Kompetenz des Bundes. Verschiedene parlamentarische Vorstösse in den vergangenen Jahren zielten darauf ab, dem Bund entsprechende Impulse aus dem Kanton Basel-Stadt zu geben.
 
Öffentlicher Verkehr
Der Energieverbrauch des öffentlichen Verkehrs blieb in den vergangenen Jahren in etwa konstant.
 
Langsamverkehr
Der Fahrradverkehr erfreut sich einer wachsenden Beliebtheit mit einer jährlichen Zunahme von 2-3%.