Mobilfunk

In der Region Basel sind über 850 Mobilfunkbasisstationen in Betrieb. Es kann heute praktisch überall mit dem Handy telefoniert werden. Mit dieser flächendeckenden Versorgung hat auch die hochfrequente Strahlung durch die Antennen zugenommen. Auf Grund der unmittelbaren Nähe zum Kopf belasten Mobiltelefone die Benutzerinnen und Benutzer aber deutlich stärker als jede Basisstation.

 


Die Zahl der Handy-Besitzer in der Schweiz lag 2008 bei 87% aller Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren. Der Technologiewandel ermöglicht immer wieder neue und erweiterte Anwendungen. Ein Ende des damit verbundenen Ausbaus der Mobilfunknetze ist nicht absehbar. In den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt waren Anfang 2009 rund 850 Mobilfunkbasisstationen in Betrieb, davon ca. 220 sogenannte Mikrozellen mit geringer Sendeleistung.
 
Die Immissionsgrenzwerte für Mobilfunkstrahlung beziehen sich auf die elektrische Feldstärke und sind frequenzabhängig. Sie betragen 42 Volt pro Meter im Frequenzbereich 900MHz (GSM 900), 58 Volt pro Meter im Frequenzbereich 1800MHz (GSM1800) bzw. 61 Volt pro Meter im Frequenzbereich 2100Mhz (UMTS); sie werden überall eingehalten, wo sich Personen aufhalten können. Die strengeren Anlagegrenzwerte für den vorsorglichen Schutz an Orten, wo sich Personen längere Zeit aufhalten, betragen 4 bis 6 Volt pro Meter. Die Einhaltung dieser Anlagegrenzwerte wird bei neuen Mobilfunkstationen erstmalig im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens überprüft, indem eine rechnerische Prognose der Strahlenbelastung in der Umgebung durchgeführt wird.

 


Strahlung in der Umgebung einer typischen Mobilfunkantenne mit einer äquivalenten Sendeleistung von 1000 Watt ERP im Frequenzbereich um 900 MHz (GSM900). Die Bedeutung der ausgezogenen Linien ist in der Farbskala unten dargestellt (Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU)



Wenn die berechneten Strahlungswerte 80 Prozent des Anlagegrenzwerts überschreiten, muss nach Inbetriebnahme der Antennen eine Messung der Strahlung durchgeführt werden. Im Verlauf des Jahres 2009 wurden Messungen bei 39 Mobilfunkbasisstationen durchgeführt. Für den Vergleich mit dem Grenzwert müssen die Messwerte auf die maximale, d.h. bewilligte Sendeleistung der Anlage hochgerechnet werden. Dabei mussten 28 Prozent der Anlagen wegen einer Überschreitung des Anlagegrenzwerts beim Betrieb mit der bewilligten Sendeleistung beanstandet werden. Bei den betreffenden Anlagen wurde eine Reduktion der bewilligten Sendeleistung oder eine Verkleinerung des vertikalen Sendewinkelbereiches verfügt; mit dieser Beschränkung werden die Anlagegrenzwerte eingehalten.

 


Das Lufthygieneamt überwacht anschliessend die Einhaltung der Grenzwerte und Betriebsparameter durch Stichprobenkontrollen und Inspektionen in den Zentralen der Netzbetreiber. Auf Grund eines Bundesgerichtsentscheids mussten die Netzbetreiber per Ende 2006 in ihren Betriebszentralen ein zusätzliches Kontrollsystem zur Qualitätssicherung installieren, das die Einhaltung der ferngesteuerten Sendeleistungen und Sendewinkel sichergestellt.
 
Die Strahlenbelastung durch ein Mobiltelefon ist um ein vielfaches höher als diejenige durch eine Mobilfunkantenne, allerdings ist die Strahlung nur während der Gesprächsverbindung vorhanden, während die Mobilfunkantenne rund um die Uhr strahlt.

 


(Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU)

Beim Handy-Telefonieren kann die Strahlenbelastung mit einfachen Massnahmen reduziert werden:

 
Kurz telefonieren
SMS schreiben statt telefonieren
Im Freien und nur bei guter Verbindungsqualität telefonieren
Strahlungsarmes Handy kaufen (SAR-Wert unter 0,4 W/kg)
Weitere Tipps siehe unter Links.
 

Links:
Standorte von Mobilfunksendeanlagen:
» www.bakom.ch/themen/frequenzen/00652/00699/index.html

Lufthygieneamt beider Basel, Elektrosmog und Mobilfunk:
» www.baselland.ch/mobilfunk-htm.274426.0.html

Bundesamt für Umwelt (BAFU): Elektrosmog und Mobilfunk:
» www.bafu.admin.ch/elektrosmog/01079/01086

HANDY EYPERT - 8 Tipps für einen gesunden Umgang mit dem Handy:
» www.gesundheitsdienste.bs.ch/projekte/handy-expert.htm