Vergleichbare Erfolge wurden bei den Verkehrswegen für gefährliche Güter erzielt. So haben beide Basel gemeinsam mit den Hafenbehörden, dem Verband der Schifffahrt und des Hafengewerbes sowie den Bundesbehörden die Risiken auf dem Rhein und bei den Umschlagsstellen am Rhein analysiert und ein Paket von Massnahmen geschnürt und umgesetzt. Bezüglich der Einsatzplanung für einen Grossunfall auf dem Rhein konnten landesgrenzenüberschreitend wertvolle Impulse für eine erfolgreiche Bewältigung gegeben werden. Und beim Schienenverkehr mit gefährlichen Gütern wurde aufgrund einer Risikoermittlung und auf Antrag des Standortkantons vom Bundesamt entschieden, dass während Grossveranstaltungen im Stadion St. Jakob-Park auf den unmittelbar daneben vorbeiführenden Güterverkehrsgeleisen keine Kesselwagen mit hochgiftigen, druckverflüssigten Gasen (z.B. Chlor) transportiert werden dürfen.
Neue Herausforderung: Risikomanagement in Chemieparks
Fusionen, Abspaltungen und Neuzugänge von Unternehmen sowie die Inanspruchnahme von externen Dienstleistungen für frühere konzerneigene Tätigkeitsbereiche (z.B. Energieerzeugung, Werkbewachung, Werkfeuerwehr) haben einige der traditionellen Chemiewerkareale stark verändert. Wo auf dem Basler Klybeck-Areal früher allein die Ciba-Geigy AG tätig war, betreiben heute vier verschiedene Unternehmen störfallrelevante Anlagen; zudem nimmt eine Dienstleistungsfirma ebenfalls störfallsicherheitsrelevante Aufgaben wahr. Im Raum Schweizerhalle mit Muttenz und Pratteln haben heute sieben Unternehmen ihren Standort. Sie haben sich teilweise aus den ehemaligen Betrieben der Sandoz AG sowie der Ciba-Geigy AG entwickelt.
Es ist klar, dass unter solchen Bedingungen viele neue Schnittstellen entstanden sind, welche die Gewährleistung der Sicherheit unter Umständen erschweren. Auch könnten sich trotz gegenteiligen Vorsätzen mittelfristig unterschiedliche Sicherheitsniveaus auf dem gemeinsamen Werkareal herausbilden, weil erfahrungsgemäss die Sicherheitsstandards jeder Firma durch die jeweiligen Firmenrichtlinien und Firmenkultur geprägt werden.
Die Vollzugsbehörden stehen vor der Aufgabe, bei diesen Vernetzungen darauf aufmerksam zu machen, dass nicht der kleinste gemeinsame Nenner den Massstab für das Sicherheitsniveau im Werk bilden kann. Die Betriebe sind aufgefordert, alle geeigneten organisatorischen Sicherheitsmassnahmen zu treffen.
Information über die Gefahren
Die beiden Kantone bieten interessierten Personen die Möglichkeit, weitere Informationen über industrielle Gefahren in Form eines «Gefahrenkatasters» direkt im Internet einzusehen:
Kanton Basel-Landschaft:
» www.geo.bl.ch
Kanton Basel-Stadt:
» www.geo-bs.ch/stadtplan_gefahrenkataster_karte.cfm |