Ein neuer Schwerpunkt liegt beim Vollzug der jetzigen gesetzlichen Vorgaben und der Durchsetzung des Standes der Technik bei neuen Anlagen. Durch eine verbesserte Qualitätskontrolle bei den Anlagenbetreibern sollen die diffusen VOC-Emissionen weiter reduziert werden. Insbesondere soll die Wirkung der VOC-Lenkungsabgabe durch betriebs- oder branchenspezifische Massnahmen verstärkt werden. Betriebe, die hinsichtlich Art und Menge relevante Emissionen verursachen, haben diese jeweils so weit zu reduzieren, als dies dem neusten Stand der Technik entspricht. Als Stand der Technik gelten z.B. Gaspendelungen bei Umfülloperationen. Die Reduzierung der Emissionen in den betroffenen Betrieben erfolgt einzelbetrieblich. Bei Neuanlagen werden die Emissionen durch Verschärfung der Grenzwerte im Bewilligungsverfahren begrenzt. |