Massnahmen im Bereich Industrie und Gewerbe

Der Schwerpunkt im Bereich Industrie und Gewerbe liegt in der Nachrüstung aller Baumaschinen mit einem Dieselrussfilter. Im Weiteren sollen Betriebe und Branchen VOC-Emissionsminderungsmassnahmen nach dem Stand der Technik umsetzen.

Seit dem 1. Juni 2008 gilt eine allgemeine Partikelfilterpflicht auf allen Baustellen der Region Basel für alle dieselbetriebenen Maschinen ab einer Motorenleistung grösser 55 kW. Diese Massnahme wurde in den kantonalen Verordnungen zur Umsetzung des Luftreinhalteplans festgehalten. Gleichzeitig hat der Bund eine Revision der Luftreinhalteverordnung (LRV) zur Einführung der Partikelfilterpflicht für Baumaschinen beschlossen. Die seit dem 1. Januar 2009 geltende Änderung der Luftreinhalte-Verordnung weitet das bisher nur für Grossbaustellen geltenden Partikelfilterobligatorium auf sämtliche Baustellen mit gewissen Übergangsbestimmungen betreffend Nachrüstung aus.

Bei dieselbetriebenen Maschinen und Geräten im Einsatz auf baustellenähnlichen Anlagen soll zudem der Einbau von Dieselrussfiltern weiter gefördert werden.

 


Baumaschine mit Partikelfiltersystem:
Mit einem Partikelfilter können über 99% der schädlichen Dieselrussemissionen einer Baumaschine vermieden werden.


Ein neuer Schwerpunkt liegt beim Vollzug der jetzigen gesetzlichen Vorgaben und der Durchsetzung des Standes der Technik bei neuen Anlagen. Durch eine verbesserte Qualitätskontrolle bei den Anlagenbetreibern sollen die diffusen VOC-Emissionen weiter reduziert werden. Insbesondere soll die Wirkung der VOC-Lenkungsabgabe durch betriebs- oder branchenspezifische Massnahmen verstärkt werden. Betriebe, die hinsichtlich Art und Menge relevante Emissionen verursachen, haben diese jeweils so weit zu reduzieren, als dies dem neusten Stand der Technik entspricht. Als Stand der Technik gelten z.B. Gaspendelungen bei Umfülloperationen. Die Reduzierung der Emissionen in den betroffenen Betrieben erfolgt einzelbetrieblich. Bei Neuanlagen werden die Emissionen durch Verschärfung der Grenzwerte im Bewilligungsverfahren begrenzt.