Massnahmen im Bereich Energie

Im Bereich Energie bestehen bereits Synergien zwischen den kantonalen Energiepolitiken und Massnahmen zur Luftreinhaltung.

Einer der Schwerpunkte in den Luftreinhaltplänen ist die verstärkte Förderung der rationellen Energienutzung in Gebäuden, insbesondere durch energiesparendes und ökologisches Bauen. Im Kanton Basel-Landschaft wurden die energetischen (Mindest-) Anforderungen an den Wärmeschutz und die Haustechnikanlagen an die revidierten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2008) angeglichen, sowie die Warmwasseraufbereitung mittels erneuerbarer Energie in neuen Wohnbauten, Restaurants, Spitälern, Hallenbädern Sport- und, Schulbauten verbindlich erklärt. Neu muss die Warmwasseraufbereitung zu mindestens 50% aus erneuerbarer Energie wie Sonnenenergie (Sonnenkollektoren), Geothermie, Holzenergie oder mit Fernwärme oder nicht anders nutzbarer Abwärme erfolgen.

Auch im Kanton Basel-Stadt wurden die energetischen Mindestanforderungen verschärft. Die festgelegten Grenzwerte unterschreiten die Vorgaben der MuKEn 2008 nochmals um rund 20 %. Die neuen Basler Grenzwerte entsprechen in etwa den neuen Primäranforderungen von Minergie 2008 oder anderen vergleichbaren Standards. Bei neuen Anlagen oder bei wesentlichen Umbauten müssen zudem mindestens 20% der Heizwärme (inkl. Warmwasser) durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Reduktion der Feinstaubemissionen aus Holzfeuerungen. Um diese weiter zu reduzieren, wird die Höhe des Förderbeitrags an Holzfeuerungsanlagen an weitergehende Staubmassnahmen (z.B. Einsatz eines Partikelfilters) gekoppelt.