Die Einführung der wasserlöslichen Farben hat in der Malerbranche zu einem Abwasserproblem geführt. Mittlerweile sind alle Betriebe den gesetzlichen Anforderungen angepasst. Für die Routinekontrollen im Bereich des Umwelt- und Gewässerschutzes gilt seit dem 1. Januar 2005 ein Eigenkontrollmodell.
Abwasserrelevante Tätigkeiten
Die Abwasserproblematik im Malereigewerbe begann erst mit der breiten Verwendung von wasserlöslichen Farben, d.h. anfangs der 1990er Jahre. Durch den Einsatz wasserlöslicher Farben konnten die Malerutensilien problemlos mit kostengünstigem Wasser gereinigt werden. Der Wasserverbrauch und damit verbunden die Abwassermenge, aber auch die Schadstoffbelastung durch Farben und wasserlösliche Lösungsmittel stiegen markant an. Die Malerbetriebe vermochten schliesslich die gesetzlichen Grenzwerte nicht mehr einzuhalten, weshalb eine Sanierung der Abwasserverhältnisse erforderlich war. Die Kantone forderten aus diesem Grund sämtliche Betriebe auf, entweder eine Abwasservorbehandlungsanlage zu installieren oder das Abwasser aufzufangen und via Fachunternehmen entsorgen zu lassen. Als geeignete Vorbehandlungsmethode etablierten sich die Spaltanlagen.
Weitere abwasserrelevante Tätigkeiten in der Malerbranche betreffen die Reinigung von Fassaden (siehe Abbildung) oder Wänden und Decken im Innenbereich. Je nach örtlichen Verhältnissen und Reinigungsmethoden müssen die Abwässer dabei aufgefangen und/oder vorbehandelt werden. |