Malereibetriebe

Die Einführung der wasserlöslichen Farben hat in der Malerbranche zu einem Abwasserproblem geführt. Mittlerweile sind alle Betriebe den gesetzlichen Anforderungen angepasst. Für die Routinekontrollen im Bereich des Umwelt- und Gewässerschutzes gilt seit dem 1. Januar 2005 ein Eigenkontrollmodell.
 
Abwasserrelevante Tätigkeiten
Die Abwasserproblematik im Malereigewerbe begann erst mit der breiten Verwendung von wasserlöslichen Farben, d.h. anfangs der 1990er Jahre. Durch den Einsatz wasserlöslicher Farben konnten die Malerutensilien problemlos mit kostengünstigem Wasser gereinigt werden. Der Wasserverbrauch und damit verbunden die Abwassermenge, aber auch die Schadstoffbelastung durch Farben und wasserlösliche Lösungsmittel stiegen markant an. Die Malerbetriebe vermochten schliesslich die gesetzlichen Grenzwerte nicht mehr einzuhalten, weshalb eine Sanierung der Abwasserverhältnisse erforderlich war. Die Kantone forderten aus diesem Grund sämtliche Betriebe auf, entweder eine Abwasservorbehandlungsanlage zu installieren oder das Abwasser aufzufangen und via Fachunternehmen entsorgen zu lassen. Als geeignete Vorbehandlungsmethode etablierten sich die Spaltanlagen.
 
Weitere abwasserrelevante Tätigkeiten in der Malerbranche betreffen die Reinigung von Fassaden (siehe Abbildung) oder Wänden und Decken im Innenbereich. Je nach örtlichen Verhältnissen und Reinigungsmethoden müssen die Abwässer dabei aufgefangen und/oder vorbehandelt werden.

 


Beispiel für fachgerechte Fassadenreinigung


Kontrolltätigkeit
Bis zum Jahre 2004 überprüften die kantonalen Fachstellen jährlich den Erfolg der verschiedenen Sanierungsmassnahmen im Werkstattbereich. Seit 1. Januar 2005 werden die Routinekontrollen in den Kantonen Solothurn, Basel-Landschaft und Basel-Stadt im Rahmen eines einheitlichen Eigenkontrollmodells durchgeführt. Das Modell sieht vor, dass die Betriebe selbständig auf standardisierten Formularen Rechenschaft über ihre Anstrengungen im Umwelt- und Gewässerschutz ablegen. Die Angaben werden hernach durch die Behörden auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Falls sie zu keinen Beanstandungen Anlass geben, gilt die Eigenkontrolle als erfolgreich und den Malerbetrieben entstehen keine weiteren Kosten. Im umgekehrten Fall führen die Ämter eine kostenpflichtige Kontrolle durch. Ein Bonus-Malus-System im Hinblick auf den Kontrollrhythmus soll zudem die vorbildlichen Betriebe zusätzlich belohnen.
 
Kontrollen der Fassadenreinigungen wie auch der Reinigungsarbeiten im Innenbereich finden derzeit nur stichprobenweise und vor allem bei grösseren Renovations- und Bauprojekten statt.

 

Erfolgskontrolle
Das Ergebnis der systematischen Erhebungen im Rahmen des Eigendeklarationsmodells für das Jahr 2010 ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt. Bei den «unvollständigen Eigendeklarationen» fehlten entweder das Abwasserkontrollblatt oder Angaben zur Sonderabfallentsorgung. Diese Betriebe erhielten eine schriftliche Aufforderung, die fehlenden Angaben im Rahmen der nächstjährigen Deklarationsrunde nachzureichen. Kostenpflichtige Kontrollbesuche aufgrund mangelhaft ausgefüllter oder nicht eingereichter Unterlagen musste die kantonale Fachstelle nur in 6% der Fälle vornehmen. Aufgrund der hohen Rücklaufquote und der bei den meisten Betrieben guten Qualität der Angaben darf das neue Vollzugskonzept bisher als erfolgreich eingestuft werden.



Qualität der im Kanton Basel-Stadt eingereichten Eigendeklarationen für das Jahr 2010

Im Kanton Basel-Landschaft wurden in der Kampagne 2010 über 200 Malereibetriebe zur Eigendeklaration aufgefordert. Die Auswertung ergab insgesamt einen guten Stand der Einhaltung der Umweltgesetzgebung. Aufgrund der erfreulichen Ergebnisse kann der bereits 2007 von 2 auf 3 Jahre verlängerte Kontrollrhythmus beibehalten werden. Damit werden die Betriebe entlastet während gleichzeitig der gute Umweltstandard beibehalten werden kann.

Zukunftsperspektiven
Das Eigendeklarationsmodell wird aufgrund der guten Erfahrungen in den nächsten Jahren weitergeführt. Probleme bereiten heute ausserkantonale (d.h. ausserhalb SO, BL, BS) oder ausländische Betriebe, die mit den hiesigen Vorschriften und Gepflogenheiten nicht vertraut sind. Aus diesem Grund sind in den nächsten Jahren verstärkte Kontrolltätigkeiten der Reinigungsarbeiten bei Fassaden und im Innenbereich von Neubauten vorgesehen.