Auf Baustellen entstehen verschiedene Luftschadstoffe. Sichtbare Zeichen sind zum Beispiel Rauch- und Staubfahnen. Unsichtbar, aber umso gefährlicher, sind die lungengängigen Feinstaubpartikel im Abgas von Baumaschinen mit Dieselmotoren sowie Lösungsmittel und Dämpfe.
Bereits im September 2002 hatte der Bund die Richtlinie «Luftreinhaltung auf Baustellen» in Kraft gesetzt. Seither müssen auf allen Bauvorhaben geeignete Massnahmen zur Reduzierung der Luftbelastung umgesetzt werden. Die Massnahmen, welche in der Baubewilligung verfügt und auf welche in der Ausschreibung hingewiesen wird, werden im Rahmen der Bauausführung durch das Lufthygieneamt kontrolliert. Welche Massnahmen umzusetzen sind, hängt von der Lage und der Grösse der Baustelle ab: Anhand der Lage, Grösse und Kubatur eines Bauvorhabens wird die Baustelle in eine der beiden Massnahmenstufen A oder B eingeteilt.Seit dem 1. Januar 2009 gelten neu einheitliche Vorschriften für die Emissionen von Baumaschinen und Geräten auf sämtlichen Baustellen in der Schweiz. Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) wurde mit neuen Bestimmungen über die lufthygienischen Anforderungen an Baumaschinen und deren Partikelfiltersysteme bei einem Einsatz auf einer Baustelle ergänzt. Bereits in Betrieb stehende Maschinen ab 37 kW (Baujahre 2000 - 2008) müssen ab dem 1. Mai 2010 mit einem Partikelfiltersystem (PFS) nachgerüstet sein. Für den Einsatz auf den grösseren Baustellen (sog. B-Baustellen) gilt für sie die bisherige Nachrüstungspflicht nahtlos weiter. Die ältesten Maschinen (Baujahr vor 2000) sind bis 2015 von den Vorschriften befreit. Für neue Maschinen und Geräte mit einer Leistung von 18 bis 37 kW gelten die Anforderungen ab Baujahr 2010. Der Einsatz von bereits im Betrieb stehenden Baumaschinen dieser Kategorie, die nicht mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind, wird nicht beschränkt.Zusätzlich zu den oben erwähnten Bestimmungen gilt in den Kantonen BS und BL eine generelle Ausrüstungspflicht für dieselbetriebene Maschinen und Geräte ab einer Leistung von 55 kW, unabhängig vom Baujahr. Diese von den Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft beschlossene Bestimmung basiert auf einer Massnahme des Luftreinhalteplans 2007.
Bei Kontrollen, welche im Jahr 2010 auf rund 70 Baustellen in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft durchgeführt wurden, konnten rund 250 Baumaschinen bezüglich ihres Ausrüstungsstandes überprüft werden. Die Beanstandungsquote lag dabei unter drei Prozent. Das zeigt, dass die Baunternehmer welche in der Region Nordwestschweiz tätig sind, ihre Hausaufgaben gemacht haben und ihren Maschinenpark gemäss den gesetzlichen Vorschriften ausgerüstet haben. Weitere Kontrollen werden im Jahr 2011 folgen.
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