Durch die bisherigen Luftreinhaltemassnahmen des Bundes und den ersten Luftreinhaltepläne der Basler Kantone in den Jahren 1990, 2004 und 2007 konnten die Luftschadstoffemissionen reduziert werden. Trotzdem werden in der Region Basel die Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung für Feinstaub, Stickoxide und Ozon überschritten.
Die bisherigen Erfolge der Luftreinhaltung sind den technischen Vorschriften für industrielle Anlagen, Kehrichtverbrennungen, Heizungen sowie den verschärften Emissionsbegrenzungen bei den Abgasen von Fahrzeugen zu verdanken.
Damit die Ziele der Luftreinhaltung erreicht werden können, müssen die Emissionen von Stickoxiden, Feinstaub, Ammoniak und flüchtigen organischen Stoffen weiter reduziert werden.
Das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) verlangt von den Kantonen, dass sie im Falle von übermässiger Luftschadstoffimmissionen, die trotz aller vorsorglichen Emissionsbegrenzungen auftreten, einen Plan der Massnahmen erstellen, die zur Verminderung oder Beseitigung der übermässigen Belastung beitragen.
Der neue Luftreinhalteplan 2010 gibt Auskunft über den Umsetzungsstand bisheriger Massnahmenpläne und enthält neun neue Massnahmen bei allen Verursachergruppen. Mit den neuen Massnahmen können die Emissionen in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft um 10 bis 40 % weiter reduziert werden. Allerdings reichen die zusätzlichen kantonalen Massnahmen nicht bei allen Schadstoffen aus, um die Ziellücke zu schliessen. Die kantonale Massnahmenplanung stösst hier an ihre Grenzen. Sie reicht nicht aus, um alle Luftqualitätsziele zu erreichen. Dazu braucht es zusätzlich nationale Massnahmen in allen Bereichen und eine Erweiterung der internationalen Zusammenarbeit.
Link:
Luftreinhalteplan 2010
» www.baselland.ch/luftreinhalteplan_2010-htm.314373.0.html