Landschaftsschutz

Der Trend im Landschaftsschutz ist uneinheitlich. Trotz teilweise vorbildlicher Zonenvorschriften Landschaft der Gemeinden gelingt es nur ausnahmsweise, die Intensivierung der Landschaftsnutzung aufzuhalten und ihre Auswirkungen zu kompensieren:

 
Immer mehr und grössere landwirtschaftliche Bauten beeinträchtigen das typische Landschaftsbild.
Der Preisdruck in der Landwirtschaft zwingt die Landwirte nach wie vor zur Nutzungsintensivierung, welche der landschaftlichen Vielfalt nicht förderlich ist.
Die gelockerten Bestimmungen des Raumplanungsrechtes ermöglichen zusehends landwirtschafts-fremde Nutzungen im eigentlichen Landwirtschaftsgebiet. Damit einher geht eine Zunahme von Bauten und Anlagen, die noch vor wenigen Jahren als nicht zonenkonform unzulässig waren.
Die individuelle Freizeitnutzung in Feld und Wald nimmt sprunghaft und nicht immer konfliktfrei mit Natur und Landschaft zu. Neue Infrastrukturen führen zu mehr motorisiertem Individualverkehr auch in entlegenen Gebieten. Der Freizeit- und Erholungsdruck auch in Naturschutzgebieten bedingt einen zunehmenden Aufwand zur Besucherlenkung.
Neuartige, durchaus Umwelt-positive Nutzungen wie Windkraftanlagen oder Energieholzproduktion können scharfe Konflikte zum Landschaftsschutz beinhalten.
 


Praktisch unverbaute Landschaft im ansonsten dicht besiedelten Leimental. Solche Freiräume haben nicht nur einen hohen ökologischen Wert, sondern sind für Erholung und Wohlbefinden unerlässlich. Deshalb verdienen sie uneingeschränkten Schutz.


Derartige Bauten in der freien Landschaft zerstören das Landschaftsbild grossräumig und massiv. Die Erholung ist stark abgewertet, und die erst mit dem Neubau ermöglichte Nutzungsintensivierung beeinträchtigt oder zerstört die zuvor noch vorhandenen Naturwerte.

Zum Schutz der Landschaft, also zur Erhaltung ihrer regionalen Eigenart und Schönheit, bedarf es der Wertschätzung, die ihr Gesellschaft und Politik geben. Landschaftsschutz darf kein Wunschgedanke bleiben, denn eine intakte, schöne und reichhaltige Landschaft ist das Kapital, das unserer Heimat Identität verleiht.
Zu den zielführenden Vorkehrungen gehören:
 

 
Die Differenzierung des Landschaftsschutzes und die Stärkung in landschaftlichen Vorranggebieten,
die Vorbildrolle des Kantons im Rahmen der kantonalen Richtplanung,
die konsistente Verankerung des Natur- und Landschaftsschutzes in der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung (Landschaft und Siedlung), sowie
die konsequente Berücksichtigung des Landschaftsschutzes im Rahmen bewilligungspflichtiger raumwirksamer Vorhaben und Massnahmen.
 

Am 26. März 2009 hat der Landrat des Kantons Basel-Landschaft den kantonalen Richtplan erlassen. Damit ist ein erster, entscheidender Schritt zur Stärkung des Landschaftsschutzes in den bezeichneten Vorranggebieten erbracht.