HFKW-Verbot nur teilweise eingehalten
Da das Verbot von stark klimawirksamen Treibgasen in Spraydosen noch bei weitem nicht in allen Ländern gilt, besteht die Gefahr, dass weiterhin Produkte mit unzulässigen Treibgasen importiert und vertrieben werden. Die Chemikalienfachstellen der beiden Basel haben sich daher 2005 an einer gesamtschweizerischen Kampagne beteiligt, mit welcher der aktuelle Stand erhoben und die nötigen Korrekturmassnahmen eingeleitet werden sollen.
Die gesamtschweizerische Auswertung steht zwar noch aus, doch ergab sich für die Kantone BS und BL eine Beanstandungsquote von 22% (10 von 45 Proben). Betroffen waren Kältesprays, Druckluftsprays, Dekorationssprays und Scherzartikel-Spraydosen, welche das verbotene Treibmittel R-134a (ein HFKW) enthielten. Für diese Produkte wurde jeweils ein Verkaufs- bzw. Importverbot verfügt. In einem Fall musste ein Rückruf der ausgelieferten Produkte verlangt werden. (Abb. 1)