Klimawirksame Treibgase in Spraydosen

Als Beitrag zur Reduktion des Treibhauseffektes wurde in der Schweiz die Verwendung von besonders klimawirksamen Gasen eingeschränkt. So dürfen beispielsweise seit 2004 «teilfluorierte Kohlenwasserstoffe» (HFKW) von wenigen Ausnahmen abgesehen nicht mehr in Spraydosen eingesetzt werden.
 
Die Fachstellen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben im Rahmen einer koordinierten Marktkontrolle zusammen mit weiteren Kantonen Proben erhoben und darauf überprüft, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
 
Ozonschicht geschont; Ersatzprodukte gefährden aber das Klima
Die Erkenntnis, dass die als Treibgase beliebten Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW) zum Abbau der schützenden Ozonschicht beitragen, hat zu einem Verbot dieser Stoffe in Spraydosen geführt. Als Alternative wichen daraufhin viele Hersteller auf die chemisch verwandten «teilfluorierten Kohlenwasserstoffe» (HFKW) aus. Viele dieser Verbindungen sind allerdings stark klimawirksam, d.h. sie haben eine weitaus stärkere Treibhauswirkung als das vielgenannte Kohlendioxid. Seit 2004 dürfen deshalb in der Luft stabile HFKW in Spraydosen nicht mehr eingesetzt werden. Ausnahmen gelten nur für wenige, spezielle Anwendungen (z.B. Arzneimittel), bei denen ein Wechsel des Treibgases zu viele Probleme verursachen würde.

 

HFKW-Verbot nur teilweise eingehalten
Da das Verbot von stark klimawirksamen Treibgasen in Spraydosen noch bei weitem nicht in allen Ländern gilt, besteht die Gefahr, dass weiterhin Produkte mit unzulässigen Treibgasen importiert und vertrieben werden. Die Chemikalienfachstellen der beiden Basel haben sich daher 2005 an einer gesamtschweizerischen Kampagne beteiligt, mit welcher der aktuelle Stand erhoben und die nötigen Korrekturmassnahmen eingeleitet werden sollen.
 
Die gesamtschweizerische Auswertung steht zwar noch aus, doch ergab sich für die Kantone BS und BL eine Beanstandungsquote von 22% (10 von 45 Proben). Betroffen waren Kältesprays, Druckluftsprays, Dekorationssprays und Scherzartikel-Spraydosen, welche das verbotene Treibmittel R-134a (ein HFKW) enthielten. Für diese Produkte wurde jeweils ein Verkaufs- bzw. Importverbot verfügt. In einem Fall musste ein Rückruf der ausgelieferten Produkte verlangt werden. (Abb. 1)



Abb. 1: Gut ein Fünftel der 45 untersuchten Spraydosen enthielten noch das verbotene Treibmittel R-134a (ein HFKW)