ARA STEIH
Die Anlage liegt auf französischem Boden, leitet aber in der Schweiz ihre Abwässer in den Rhein. Deshalb unterliegt die ARA der eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung. Leider kann die Anlage diese nur unzureichend erfüllen. Insbesondere betrifft das den Parameter der «Gesamt Ungelösten Stoffe (GUS)». Das AUE Basel Stadt wurde schon wiederholt beim Anlagenbetreiber vorstellig, um bessere Reinigungsergebnisse zu fordern. Verschiedene Massnahmen wurden eingeleitet, die jedoch nur kurzfristige Verbesserungen brachten. Eine weitere Besonderheit dieser Anlage ist der Umstand, dass neben der chemischen Industrie im St. Johann, deren Produktion rückläufig ist und in naher Zukunft ganz stillgelegt werden soll, vorwiegend Firmen aus Frankreich die ARA-STEIH mit Abwasser beliefern. Diese französischen Firmen unterliegen nicht der eidgenössischen Gesetzgebung und können somit auch nicht durch das AUE BS kontrolliert werden. Es besteht aber ein ständiger Kontakt mit den Betreibern, um mit Nachdruck die Reinigungsleistung der Anlage zu optimieren. |