Kataster belasteter Standorte

Um das Risiko des in vergangenen Jahrzehnten sorglosen Umgangs mit umweltgefährdenden Stoffen abschätzen zu können, werden von den Kantonen die belasteten Standorte identifiziert und in einem Kataster erfasst.

 


Maschinensaal eines metallbearbeitenden Betriebes (Quelle: Joppen und Pita AG, Basel)

Das Bundesgesetz über den Umweltschutz verpflichtet die Kantone zur umfassenden Erhebung von «belasteten Standorten», d.h. von Standorten, die durch frühere Ablagerungen, Unfälle oder industrielle Tätigkeiten mit Schadstoffen belastet sind. In den Kantonsgebieten von Basel-Stadt und Basel-Landschaft muss mit insgesamt ca. 2’700 belasteten oder mit grosser Wahrscheinlichkeit belasteten Standorten gerechnet werden (in BS rechnen wir mit ca. 500 Standorten, im BL mit 1'700 Standorten). Diese Standorte müssen in einen Kataster aufgenommen werden, der öffentlich zugänglich ist, d.h. er kann von jeder Person eingesehen werden. Damit sollen z.B. Personen, die ein Grundstück erwerben wollen, die Möglichkeit erhalten, sich ohne grossen Aufwand über das Wesentliche zu informieren. Der Kataster vermittelt aber auch den aktuellen Grundstücksinhabern sowie allfälligen Mietern objektive Informationen über den Zustand des Grundstücks, die bereits getroffenen Massnahmen und beabsichtigte Vorkehrungen.
 
Die Umweltbehörden erfassen zur Zeit systematisch die Standorte, deren Belastung von stillgelegten oder noch in Betrieb stehenden Anlagen oder Betrieben stammt und wo mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde. Aufgrund der unterschiedlichen Strukturen der Kantone (städtisches Ballungsgebiet bzw. ländliche Strukturen) erfolgt diese Erfassung in Basel-Stadt branchenweise, in Basel-Landschaft dagegen gemeindeweise.