Welches sind die Motivationen, die Firmen und Verbände veranlassen, freiwillig Vereinbarungen mit den Behörden abzuschliessen? Bei der Umsetzung des Umweltrechts in der Praxis stösst die traditionelle Umweltpolitik mit ihren zahlreichen Polizeivorschriften (Geboten und Verboten) und finanziellen Folgen zunehmend an die Akzeptanzgrenze. Eine koordinierte und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Behörden bringt Vorteile für beide Seiten. Die Firmen können in Eigenverantwortung alles Nötige zur Verminderung der Umweltbelastung selbständig erledigen. Von den Bewilligungsbehörden kann daher – zu Recht – eine einfachere und speditivere Kontroll- und Bewilligungspraxis erwartet werden.
Gerade im Umweltbereich «Lärm» haben sich Branchen- oder Koorperationsvereinbarungen bestens bewährt. Von den Dienststellen werden nur noch Zielvorgaben verfügt; die Firmen sind für deren Erreichung selbst verantwortlich. In der Planung können frühzeitig die geeigneten Massnahmen berücksichtigen. Dass unter diesen Voraussetzungen der Lärmschutz durchaus wirtschaftlich tragbar ist, braucht nicht besonders erwähnt zu werden. Die Konzern- oder Firmenverantwortlichen erfüllen ihre Aufgabe mit grossem Engagement, wenn sie sich von den Behörden als Partner verstanden fühlen. In der modernen Wirtschaft spricht man in diesem Fall von einer Win-win Situation.
Es wäre auch wünschenswert, wenn das Vorbild des Schweizerischen Carrosserieverbands Sektion Nordwestschweiz bei anderen Firmenverbänden Schule machen würde.
Bestehende Industrielärmkataster
Die grossen Industriebetriebe im Kanton Basel Stadt haben in Eigenverantwortung durch aufwändige Messungen und Berechnungen ihr Lärmpotential untersucht und in Lärmkarten (Isophonenplänen = Linien gleichen Schalldrucks) dargestellt.
Anhand der Darstellung ist es möglich, die am meisten störenden Lärmquellen zielgerichtet zu eliminieren, denn nicht immer sind es die lautesten, die auch am meisten stören. Lage und Betriebsdauer können einen wesentlichen Einfluss auf die Beurteilung haben.
Mittlerweile liegt der jährlich nachgeführte Lärmkataster für die Firmengelände der Novartis Pharma AG, der Hoffmann - La Roche AG, der Bell AG und der Kehrichtverbrennungsanlage vor.
In gleicher Weise wurde ein Lärmkataster für das Hafenareal Kleinhüningen erstellt. Auf dessen Basis konnten bereits Lärmsanierungsmassnahmen angeordnet werden. Heute sind die Immissionsgrenzwerte gegenüber der sehr nahe gelegenen Wohnnutzung auf deutschem Gebiet eingehalten. Dieser Hafenlärmkataster bietet daher für die umliegende Nachbarschaft Transparenz bei der Erkennung von Lärmquellen aber auch Planungssicherheit für die Hafenfirmen bei allfälligen Betriebserweiterungen in einem Gebiet, in dem die Grenzwerte bei einer konventionellen Kontigentierung der zulässigen Lärmanteile auf die umliegenden Firmen längst ausgeschöpft wären und Erweiterungsvorhaben damit blockiert würden.
Auch in Basel-Landschaft folgt man diesem Beispiel durch Lärmkataster für den Auhafen und den Hafen Birsfelden. |