Seit Inkrafttreten des ersten Gewässerschutzgesetzes im Jahre 1975 wurden in allen abwasserrelevanten Industrie- und Gewerbebetrieben Abwasservorbehandlungsanlagen installiert. Die dadurch erreichte Ver-minderung der Gewässerbelastung gilt es heute durch systematische Kontrollen der Abwasserverhältnisse langfristig sicherzustellen.
Welche Betriebe sind abwasserrelevant?
Betriebe gelten als abwasserrelevant, wenn sie Wasser als Folge eines gewerblichen oder industriellen Prozesses verändern. Zu den gängigen Belastungen zählen unter anderem Schwermetalle oder Kohlenwasserstoffe (Öle, Fette, etc.), hohe oder tiefe pH-Werte (Säure-Werte), aber auch Veränderungen der Temperatur. Komplizierter zeichnet sich das Bild in der chemischen Industrie. Durch die Vielzahl der verschiedenen Ausgangsstoffe, Zwischenprodukte, Abbauprodukte und veredelten Endprodukte sind die Abwasserströme der verschiedenen Produktionsprozesse mit tausenden von Substanzen verunreinigt. Die Beurteilung des Chemieabwassers und das Ergreifen adäquater Massnahmen für dessen Vorbehandlung zählen daher zu den grossen Herausforderungen der Industrie wie auch der kantonalen Fachstelle. |