Grundwasserschutz Basel-Landschaft

Neue hydrogeologische Untersuchungen zeigen, dass Schutzzonen in Karstgebieten nicht zwiebelschalenartig um die Fassungen gelegt werden können. Dies bedeutet, dass Nutzungsverbote in Gebieten, die heute in der Schutzzone S2 liegen gelockert werden können, in anderen Gebieten hingegen neu strenge Schutzzonenvorschriften festgelegt werden müssen.
 
Mit dem planerischen Grundwasserschutz soll eine gute Grundwasserqualität erreicht und damit eine Nutzung des Grundwassers als Trinkwasser ohne technische Trinkwasseraufbereitung langfristig gewährleistet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es zwei zentrale Elemente: 1) die Schutzzone S2, die verhindert, dass Mikroorganismen und abbaubare chemische Stoffe rasch in die Trinkwasserfassung gelangen und 2) den Zuströmbereich, der einen Schutz vor schlecht abbaubaren gut wasserlöslichen Stoffen darstellt.
 
Im Kanton Basel-Landschaft sind praktisch überall Grundwasserschutzzonen ausgeschieden. Vor allem im Hinblick auf mikrobiologische Belastungen bei Karstquellen haben diese jedoch nicht immer die gewünschte Wirkung. Eine Erklärung liegt darin, dass bei den früheren Schutzzonenausscheidungen hydrogeologische Grundlagen gefehlt haben. Neue Erkenntnisse zeigen, dass die Schutzzonen in Karstgebieten nicht zwiebelschalenartig um die Fassungen gelegt werden können, sondern sich aufgrund des geologischen Untergrundes ein Fleckenmuster an Schutzzonen in der Landschaft entsteht. Dies bedeutet, dass Nutzungsverbote in Gebieten, die heute in der Schutzzone S2 liegen gelockert werden können, in anderen Gebieten hingegen neu strenge Schutzzonenvorschriften festgelegt werden müssen. Um die notwendigen hydrogeologischen Informationen zu erhalten sind umfassende Messungen an den Quellen sowie Markierversuche notwendig. Die Gemeinden sind aufgrund der neuen Wegleitung Grundwasserschutz des Bundes aufgefordert, Schutzzonenüberprüfungen zu durchzuführen.
 
Bei Grundwasserfassungen in der Nähe von Fliessgewässern kann der Anteil an Oberflächenwasser am Grundwasser bis 30% oder mehr betragen. In diesen Fassungen kommt der Qualität des Oberflächengewässers eine zentrale Bedeutung zu. Neben der Ausscheidung von Schutzzonen ist in diesen Fällen die Menge und der Zeitpunkt der Grundwasserentnahme den hydrologischen Gegebenheiten (Hochwasser, Niedrigwasser) anzupassen.
 
Bei den Trinkwasserfassungen in Lockergesteinen wie im Rhein-, Birs- und Ergolztal sind die Schutzzonen S2 in den meisten Fällen ausgeschieden und entsprechen den heutigen gesetzlichen Grundlagen, obwohl die Gebiete teilweise etwas klein bemessen sind. Bei diesen Grundwasserleitern sind kaum mikrobiologische Probleme vorhanden, hier spielen eher nicht abbaubare chemische Stoffe wie Nitrat oder leichtflüchtige Kohlenwasserstoffe eine Rolle, weshalb die Ausscheidung der Zuströmbereiche wichtig ist. Das längerfristige Ziel ist, eine Reduktion der Stoffflüsse zu erreichen, da kaum mit einem Abbau oder einem Rückhalt der oben genannten Stoffe zu rechnen ist. Mit der Ausscheidung der Zuströmbereiche wurde im Birstal begonnen.