Geländeauffüllungen

Geländeauffüllungen, auch Terrainveränderungen oder Bodenverbesserungen genannt, können Böden und Landschaften massiv beeinträchtigen. Geländeauffüllungen in der Landwirtschaftszone brauchen deshalb eine Baubewilligung. Diese darf nur erteilt werden, wenn die Relief- oder Bodenverhältnisse durch das Vorhaben klar verbessert werden und wenn keine anderen Schutzgüter beeinträchtigt sind. In den letzten Jahren konnten jährlich weniger als fünf Vorhaben bewilligt werden.

 

«Billige» Entsorgung nicht zulässig
In der Praxis steht am Anfang einer Geländeauffüllung häufig überschüssiges Aushubmaterial und nicht das Bedürfnis nach verbesserter landwirtschaftlicher Nutzung. Bodenaushub und mineralischer Aushub dürfen aber nicht zur vermeintlich günstigen Entsorgung in der Landwirtschaftszone abgelagert werden. Das Raumplanungs- und das Umweltschutzgesetz schreiben es vor: Die geltend gemachte Erleichterung der Bewirtschaftung oder die Bodenverbesserung müssen klar begründbar sein. Die Entsorgung von Aushub darf nicht im Vordergrund stehen. Dieses muss anderweitig verwertet oder deponiert werden.

 


Ein Foto aus der Vergangenheit – heute nicht mehr bewilligungsfähig


Richtiger Bodenaufbau als Knackpunkt
In der Regel wird der Boden am zu verbessernden Standort abhumusiert, mineralischer Aushub wird auf den Unterboden geschüttet und der abgeschälte Oberboden wird wieder aufgebracht. In schlimmeren Fällen wird gleich noch Bauschutt mitgeliefert und überdeckt.
 
Damit zeigt sich das Problem: Der natürliche Schichtaufbau mit Ober- und Unterboden über dem Ausgangsgestein geht verloren. Der für die Schüttung eingesetzte mineralische Aushub ist nicht mit einem Unterboden zu vergleichen. Ihm fehlen die für Pflanzen nötigen Nährstoffe und die wichtigen Poren für Luft und Wasser. Zudem ist er in der Region oft zu tonig. Pflanzen wachsen deshalb viel schlechter und Wasser kann nicht in den Boden versickern. Diese Probleme sind auch dann noch vorhanden, wenn die Auffüllung wieder mit Oberboden (Humus) überdeckt ist. Böden sind eben mehr als Humus!



Nur ein korrekter Bodenaufbau bringt Verbesserungen

Der richtige Bodenaufbau ist deshalb zentral für das Gelingen von Geländeauffüllungen. Ebenso ist darauf zu achten, dass nicht andere Schutzgüter wie Landschaft, Wald oder Gewässer nachteilig betroffen sind.
 
Nur wenige Vorhaben sind bewilligungsfähig
Geländeauffüllungen und Bodenverbesserungen sind anspruchsvolle Vorhaben. Werden sie nicht mit Sorgfalt und Fachkenntnis ausgeführt, schaden sie mehr als sie nützen. Fehler lassen sich im Nachhinein kaum mehr korrigieren. In den letzten Jahren konnten in Anwendung der rechtlichen Vorgaben jährlich jeweils weniger als fünf Vorhaben bewilligt werden. Damit Grundeigentümerinnen oder Grundeigentümer keine unnötigen Aufwändungen haben, können sie eine Vorabklärung in Anspruch nehmen.
 
Ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren gilt für Fälle mit geringmächtiger Schüttung von Oberboden (Humus). Sollen maximal 20 cm Oberboden geschüttet werden, kann die Bewilligung nach Abklärung der Situation formlos schriftlich erteilt werden. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass die sorgfältige Verwertung von Boden grundsätzlich sinnvoll ist.

 


Sorgfältiges Wiederverwerten von Oberboden kann sinnvoll sein.