Der richtige Bodenaufbau ist deshalb zentral für das Gelingen von Geländeauffüllungen. Ebenso ist darauf zu achten, dass nicht andere Schutzgüter wie Landschaft, Wald oder Gewässer nachteilig betroffen sind.
Nur wenige Vorhaben sind bewilligungsfähig
Geländeauffüllungen und Bodenverbesserungen sind anspruchsvolle Vorhaben. Werden sie nicht mit Sorgfalt und Fachkenntnis ausgeführt, schaden sie mehr als sie nützen. Fehler lassen sich im Nachhinein kaum mehr korrigieren. In den letzten Jahren konnten in Anwendung der rechtlichen Vorgaben jährlich jeweils weniger als fünf Vorhaben bewilligt werden. Damit Grundeigentümerinnen oder Grundeigentümer keine unnötigen Aufwändungen haben, können sie eine Vorabklärung in Anspruch nehmen.
Ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren gilt für Fälle mit geringmächtiger Schüttung von Oberboden (Humus). Sollen maximal 20 cm Oberboden geschüttet werden, kann die Bewilligung nach Abklärung der Situation formlos schriftlich erteilt werden. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass die sorgfältige Verwertung von Boden grundsätzlich sinnvoll ist. |