Es gilt nach wie vor, dass primär der Energieverbrauch zu reduzieren bzw. die Effizienz zu steigern ist und sekundär der Restbedarf an Energie nachhaltig zu decken ist. Die Kantone sind eingebunden in das Programm «energieschweiz» des Bundes. Sie sind federführend bei der Umsetzung im Gebäudebereich und der Förderung von energieeffizienten Anlagen. Der Bund übernimmt die Federführung bei den serienmässig hergestellten Anlagen, Fahrzeugen und Geräten.
Reduktion des Energieverbrauchs
Zielvorgabe und gesetzlicher Standard: 2009/2010 erhielten beide Kantone eine neue Verordnung zum Energiegesetz mit z.T. erheblichen Verschärfungen. Die Anforderungen an die Gebäudehülle entsprechen denjenigen des Minergie-Standards. Die beiden Verordnungen sind inhaltlich weitgehend deckungsgleich, soweit dies die kantonalen Energiegesetze erlauben und sie bilden die Basis für einen konsequenten Vollzug. Mit dieser täglichen Kleinarbeit werden die geplanten Bauten und Anlagen auf den gesetzlich vorgeschriebenen Energieverbrauch geprüft. Schärfere Standards wie «Minergie» oder «Minergie P» sind freiwillig, Minergie-P-Neubauten werden finanziell gefördert.
Sanierung von Altbauten: In der Sanierung von Altbauten steckt ein grosses Einsparpotenzial, siehe auch Grafik im Abschnitt «Energieeffizientes Bauen». Die Verschärfungen in den neuen Verordnungen wirken sich auch in erheblichem Mass auf Sanierungen und sanierte Bauteile aus. Die gesetzlichen Massnahmen werden ergänzt durch die Anreizpolitik von Bund und Kantonen (siehe auch Kapitel «Förderung»).
Neue, erneuerbare Energien: Neben der Reduktion des Verbrauchs ist das Bereitstellen von umweltfreundlichen Energien eine zentrale Aufgabe der Energiepolitik. Im Berichtszeitraum sind folgende wesentliche Projekte bearbeitet worden: |