Baustandards
Als Basisstandard für den Wärmeschutz von Bauten gelten die Anforderung gemäss Energiegesetz und Energieverordnung. Dieses «Minimum an Wärmeschutz» ist Pflicht und bei der Baubranche kaum bestritten. Der Kanton Basel-Landschaft führte 1994 den Niedrigenergiehaus-Standard ein. Dieser wurde erreicht, wenn der Heizenergiebedarf unter 50% des gesetzlich vorgeschriebenen Wertes lag. Seither konnten über 250 Projekte in der Region realisiert werden. Ca. 1997 wurde gesamtschweizerisch der MINERGIE-Standard eingeführt. Dieser beruht auf Freiwilligkeit und hat nebst einer Komfortsteigerung eine weitere Energieeinsparung gegenüber dem gesetzlich vorgeschriebenen Standard zur Folge. Im Jahre 2002 begannen die beiden Kantone wiederum als erste in der Schweiz den Passivhaus-Standard, welcher in Deutschland entwickelt wurde, finanziell zu unterstützen. Dies führte dazu, dass MINERGIE diesen Standard neu als MINERGIE-P-Standard aufnahm und dieser damit eine gesamtschweizerische Verbreitung erreichte. Dieser Baustandard wird auch als 2000-Watt-Gesellschaft-tauglich beschrieben. Im April 2008 wurden die neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) in Kraft gesetzt, die schweizweit eine weitere Verschärfung der Energieverordnungen ermöglichen. Die resultierende Energieverordnung wurde in BL am 01.07.2009 in Kraft gesetzt, in BS am 01.01.2010.