Zum Schutz vor deren negativen gesundheitlichen Folgen hat der Bundesrat im Februar 2000 die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) in Kraft gesetzt. Die NISV legt Immissionsgrenzwerte fest, die die Bevölkerung vor den heute wissenschaftlich anerkannten Gesundheitsschäden schützen. Darüber hinaus enthält sie strenge Vorschriften für Anlagen - wie etwa Mobilfunkantennen, Rundfunksender oder Stromleitungen - an Orten, wo sich Menschen längere Zeit aufhalten (z.B. Wohnungen, Arbeitsplätze, Schulen, Spitäler). Durch diese Anlagegrenzwerte wird die Belastung im Sinne der Vorsorge noch strenger begrenzt. Für Mobilfunkantennen beispielsweise sind die Anlagegrenzwerte 10 mal strenger als die Immissionsgrenzwerte.
Links:
Lufthygieneamt beider Basel, Thema Elektrosmog:
» www.elektrosmog-basel.ch
Bundesamt für Umwelt (BAFU), Thema Elektrosmog:
» www.bafu.admin.ch/elektrosmog |