Tätigkeiten mit einem eher geringem Risiko (Klassen 1 und 2) müssen von den Betrieben an die Behörden gemeldet werden, während diejenigen mit einem höheren Risiko (Klassen 3 und 4) bewilligt werden müssen und auch der Störfallverordnung unterstehen. In den beiden Basel werden vorwiegend Tätigkeiten geringer Risiken der Klasse 2 durchgeführt. Die letzten Jahre zeigten eine stete Zunahme der Meldungen und Bewilligungsgesuche. Hauptsächlich liegt dies an der grossen Dynamik der Forschungsaktivitäten, die vorwiegend in den Universitätsinstituten und –kliniken sowie den beiden grössten Pharmakonzernen der Region lokalisiert sind.
Im Internet kann das aktuelle Verzeichnis aller Meldungen und Gesuche gemäss ESV abgerufen werden.
Betriebskontrollen und angeordnete Massnahmen
Die Kontrollen haben zum Ziel, die Eigenverantwortung zu fördern und das Sicherheitsbewusstsein zu stärken. In den meisten Fällen zeigte sich ein positives Bild.
In den ersten Jahren nach Inkrafttreten der ESV mussten mehrere Betriebe dazu angehalten werden, ihre Tätigkeit nach ihrem Risiko zu beurteilen und zu melden. Dank der Durchführung von regionalen und nationalen Informationsveranstaltungen und regelmässiger Inspektionen sind sich heute die Betriebe ihrer Aufgaben und Pflichten bewusst.
Einige Laboratorien bekundeten Mühe, die technischen Voraussetzungen der Sicherheitsstufe 2 in Bezug auf die Abfallentsorgung (Sterilisation im Autoklaven vor Ort) oder den Einsatz von mikrobiologischen Sicherheitswerkbänken zu erfüllen. Heute sind die Anforderungen nach entsprechenden Interventionen der Vollzugsbehörden erfüllt.
Die ESV verlangt, dass alle Sicherheitsmassnahmen in einem betrieblichen Biosicherheitskonzept festgelegt sind. Für einige Betriebe war dies eine Herausforderung, die sie nur mit Leitplanken und Unterstützung der Behörden meisterten.