Biologische Risiken stationärer Anlagen

Der anhaltende Boom in der Biotechnologie hat in den beiden Basel zu einer Reihe von Betriebsneugründungen geführt. Die Bewältigung der Vollzugsaufgaben im Bereich der biologischen Risiken stellte die kantonalen Fachstellen vor neue Herausforderungen.
 
Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen
Forschung, Produktion und andere Tätigkeiten mit pathogenen oder gentechnisch veränderten (Mikro-)Organismen müssen in «geschlossenen Systemen», nämlich in Laborbauten oder Produktionsanlagen durchgeführt werden. Damit wird ein direkter Kontakt der Organismen mit Mensch und Umwelt verhindert. In der Einschliessungsverordnung (ESV) sind die Bestimmungen über alle nötigen Sicherheitsmassnahmen zu finden.

 


Arbeiten mit Mikroorganismen bedürfen spezieller Sicherheitsvorkehrungen.


Tätigkeiten mit einem eher geringem Risiko (Klassen 1 und 2) müssen von den Betrieben an die Behörden gemeldet werden, während diejenigen mit einem höheren Risiko (Klassen 3 und 4) bewilligt werden müssen und auch der Störfallverordnung unterstehen. In den beiden Basel werden vorwiegend Tätigkeiten geringer Risiken der Klasse 2 durchgeführt. Die letzten Jahre zeigten eine stete Zunahme der Meldungen und Bewilligungsgesuche. Hauptsächlich liegt dies an der grossen Dynamik der Forschungsaktivitäten, die vorwiegend in den Universitätsinstituten und –kliniken sowie den beiden grössten Pharmakonzernen der Region lokalisiert sind.
 
Im Internet kann das aktuelle Verzeichnis aller Meldungen und Gesuche gemäss ESV abgerufen werden.
 
Betriebskontrollen und angeordnete Massnahmen
Die Kontrollen haben zum Ziel, die Eigenverantwortung zu fördern und das Sicherheitsbewusstsein zu stärken. In den meisten Fällen zeigte sich ein positives Bild.
 
In den ersten Jahren nach Inkrafttreten der ESV mussten mehrere Betriebe dazu angehalten werden, ihre Tätigkeit nach ihrem Risiko zu beurteilen und zu melden. Dank der Durchführung von regionalen und nationalen Informationsveranstaltungen und regelmässiger Inspektionen sind sich heute die Betriebe ihrer Aufgaben und Pflichten bewusst.
 
Einige Laboratorien bekundeten Mühe, die technischen Voraussetzungen der Sicherheitsstufe 2 in Bezug auf die Abfallentsorgung (Sterilisation im Autoklaven vor Ort) oder den Einsatz von mikrobiologischen Sicherheitswerkbänken zu erfüllen. Heute sind die Anforderungen nach entsprechenden Interventionen der Vollzugsbehörden erfüllt.
 
Die ESV verlangt, dass alle Sicherheitsmassnahmen in einem betrieblichen Biosicherheitskonzept festgelegt sind. Für einige Betriebe war dies eine Herausforderung, die sie nur mit Leitplanken und Unterstützung der Behörden meisterten.



Anzahl Betriebseinheiten (Gebäude) mit aktiven Tätigkeiten nach Risikoklasse BS/BL 2010


ESV-Tätigkeiten in beiden Basel seit 2001


Inspektionen gem. ESV in beiden Basel, aufgeschlüsselt nach Kanton und Jahr


In den letzten Jahren wurden vermehrt Probenahmen durchgeführt, um die Wirksamkeit der Einrichtungen (z.B. von Zentrifugen) im Verhindern des Austritts von Mikroorganismen direkt zu überprüfen. Dank dem Biosicherheitslabor am Kantonalen Laboratorium Basel-Stadt, wo laufend neuartige molekularbiologische Methoden entwickelt werden, kann ein ständig breiter werdendes Spektrum von Mikroorganismen nachgewiesen werden. Die Resultate zeigen zwar generell ein gutes Bild, haben aber in einigen Betrieben schon zu Anpassungen von Sicherheitsvorkehrungen geführt.
 
Die Infrastruktur des Labors wurde im 2005 mit dem Ausbau zum Regionallabor erheblich erweitert.

 


Probenerhebungen in der Region Basel und in anderen Kantonen durch das Biosicherheitslabor Basel-Stadt: Angaben in Anzahl Aufträgen (als Inspektionen) / Gesamtzahl der untersuchten Proben


Links:
Biotechnologie beim Bundesamt für Umwelt:
» www.bafu.admin.ch/biotechnologie/index.html