Betriebsspezifische Abfälle aus Industrie und Gewerbe

Neben den Siedlungsabfällen fallen in Betrieben auch Abfälle an, die sich von ihrer Zusammensetzung her deutlich von den Haushaltabfällen unterscheiden. Diese Abfälle werden gemäss eidgenössischem Umweltschutzgesetz als «übrige Abfälle» bezeichnet. Meist handelt es sich dabei um Abfälle, die bei der Herstellung von Produkten entstehen, z.B. Sägemehl, Druckreste oder Stanzabfälle, und in sortenreiner Form fast immer verwertet werden können.

 

Die brennbaren Anteile dieser Abfälle werden meist in der KVA Basel entsorgt. Um dort aber Abfälle anliefern zu dürfen, benötigen die Betriebe seit zehn Jahren eine Zulassungsbestätigung des Amtes für Umwelt und Energie BS, der Aufsichtsbehörde der KVA Basel. Die Zulassung wird nur erteilt, wenn der Betrieb gleichzeitig sein Abfallkonzept darlegt. Damit erhalten die Umweltfachstellen in BS und BL Einblick in die Abfallsituation in den Betrieben. Gestützt auf dieses Verfahren gelang es in den vergangenen Jahren, viele Betriebe hinsichtlich ihres internen Abfallmanagementes zu beraten und zur Abtrennung von Wertstoffen aus den Abfällen zu motivieren. Für die Inhaber der Unternehmen lohnt sich dieser Aufwand, weil die Verwertung der Abfälle in der Regel deutlich kostengünstiger ist als ihre Verbrennung.
 
Die gegenwärtig im Trend liegenden Umweltmanagementsysteme und Zertifizierungsverfahren tragen ebenfalls dazu bei, die Abfallverwertung in den Betrieben zu fördern. In grossen Unternehmen – wie beispielsweise der chemischen Industrie – wurden dementsprechend in den vergangenen Jahren bereits umfangreiche Anstrengungen auf diesem Gebiet unternommen. Dabei liessen sich in der Regel auch deutliche Kostenersparnisse erzielen.
 
Den Anstrengungen der Umweltämter zur Ressourcenschonung entgegen läuft hingegen das Vorgehen einiger Betriebe, ihre Abfälle vermehrt über Mulden (Presscontainer, Grossmulden) zu entsorgen. Diese gelangen in der Regel nicht mehr direkt in die Verbrennung, sondern in eine Sortieranlage. In der Annahme, die Wertstoffe und unbrennbaren Anteile würden dort abgetrennt, vernachlässigen die betroffenen Betriebe oft ihr Abfallmanagement. Die nachträgliche Abtrennung von Wertstoffen ist jedoch meist nur noch in beschränktem Masse möglich, da diese in den Mulden oft stark verschmutzt oder mit andern Abfällen vermischt werden.
 
Viele Betriebe sind sich immer noch zu wenig bewusst, dass sich das Recycling der Abfälle gegenüber der Verbrennung in den meisten Fällen auch finanziell bezahlt macht. Diesen Sachverhalt gilt es vermehrt zu thematisieren und die Verantwortlichen auf die ökologischeren Alternativen und die Möglichkeiten eines zeitgemässen Abfallmanagements aufmerksam zu machen.
 
In den nächsten Jahren gilt es für die beiden Kantone im Bereich der betrieblichen Abfallentsorgung folgende Schwerpunkte zu setzen:

 
Das Instrument des betrieblichen Abfallmanagements, bei welchem neben dem Recycling auch Aspekte der Abfallvermeidung und Ressourcenschonung Beachtung finden, soll gezielt gefördert werden.
Die Entsorgung via Muldensysteme ist auf Betriebe zu beschränken, die ein vorbildliches Abfallkonzept vorweisen können.
 

Links:
AUE Homepage zum Thema Abfall aus Industrie und Gewerbe:
» www.aue.bs.ch/fachbereiche/abfaelle/iug-definition.htm
 
Abfallbericht Basel-Stadt zum Thema Industrie- und Gewerbeabfall:
» www.aue.bs.ch/teil_siedlungsabf_betriebe.pdf