Nach Inkrafttreten der Baulärmrichtlinie konnten an einigen Grossbaustellen wertvolle Erfahrungen gesammelt werden. Es hat sich gezeigt, dass mit guten Konzepten und dem Einbezug einer guten Lärmüberwachung, welche auch die entsprechende Information an die Bevölkerung beinhaltet, Lärm-Reklamationen weitgehend vermieden werden können. Dies kommt auch der Bauherrschaft zugute.
Allgemeines
Seit dem 2. Februar 2000 ist die Baulärmrichtlinie in Kraft. Nachdem Fachleute der Kantone BL und BS massgeblich an der Erarbeitung dieser Richtlinie mitgearbeitet haben, konnten bereits einige Erfahrungen gesammelt werden.
Für «normale» Baustellen hat die Richtlinie kaum Auswirkungen. Aber vor allem für Grossbaustellen kann sie zu wesentlichen Einschränkungen führen und finanzielle Konsequenzen haben. Grossbaustellen zeichnen sich in erster Linie durch ihre Grösse aus, wie z.B. die Umfahrung Sissach oder die Nordtangente, wo viele Anwohner betroffen sind. Aber auch Baustellen, die mit ihren ausgedehnten Arbeitszeiten das übliche Mass übersteigen, werden dazugezählt. Es ist zu beobachten, dass der wirtschaftliche Druck zu immer kürzeren Bauzeiten führt, was meist zwangsweise in längeren täglichen wie wöchentliche Arbeitszeiten endet, wie z.B. beim Bau der Halle 1 der Messe Basel, dem Messeturm oder von Produktionsgebäuden der chemischen Industrie. |