Strukturwandel in der Landwirtschaft als Auslöser
Bauen war in der Landwirtschaftszone bis zur Teilrevision 1999 des Bundesgesetzes über die Raumplanung nur dann möglich, wenn die Bauten und Anlagen dem Zweck der Landwirtschaftszone entsprachen oder einen Standort ausserhalb der Bauzonen erforderten. Im Interesse einer wirtschaftlich gesunden, modernen Landwirtschaft wurde das Raumplanungsgesetz revidiert.
Die Revision (in Kraft seit dem 01.09.2000) brachte unter anderem eine Neuumschreibung der Zonenkonformität in der Landwirtschaftszone und Erleichterungen für die Umnutzung von Bauten und Anlagen, die wegen des Agrarstrukturwandels nicht mehr für den bisherigen Zweck benötigt werden. Während die Befürworter in diesen Änderungen eine Chance für die Landwirtschaft sahen, befürchteten die Gegner dadurch eine Aufweichung der vom Raumplanungsgesetz angestrebten Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet und eine ungebremste Zersiedlung der Landschaft. |