Bauen ausserhalb Bauzonen

Die haushälterische Nutzung des Bodens und die geordnete Besiedlung des Landes sind Kernaufträge der Raumplanung. Die freie Bodenfläche zwischen Siedlung und Wald steht dabei unter besonderem Druck. Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes 1999 wurde eine weitere Zersiedelung der Landschaft befürchtet. Erste Auswertungen zeigen, dass dies bisher nicht eingetreten ist.

 

Strukturwandel in der Landwirtschaft als Auslöser
Bauen war in der Landwirtschaftszone bis zur Teilrevision 1999 des Bundesgesetzes über die Raumplanung nur dann möglich, wenn die Bauten und Anlagen dem Zweck der Landwirtschaftszone entsprachen oder einen Standort ausserhalb der Bauzonen erforderten. Im Interesse einer wirtschaftlich gesunden, modernen Landwirtschaft wurde das Raumplanungsgesetz revidiert.
 
Die Revision (in Kraft seit dem 01.09.2000) brachte unter anderem eine Neuumschreibung der Zonenkonformität in der Landwirtschaftszone und Erleichterungen für die Umnutzung von Bauten und Anlagen, die wegen des Agrarstrukturwandels nicht mehr für den bisherigen Zweck benötigt werden. Während die Befürworter in diesen Änderungen eine Chance für die Landwirtschaft sahen, befürchteten die Gegner dadurch eine Aufweichung der vom Raumplanungsgesetz angestrebten Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet und eine ungebremste Zersiedlung der Landschaft.

 

Rund 8% der Baubewilligung ausserhalb Bauzone
Ein erster Überblick zeigt, dass von 1994 bis 2008 im Kanton Basel-Landschaft jährlich ca. 2'340 Baubewilligungen erteilt wurden. Seit September 1999 werden die Baubewilligungen ausserhalb der Bauzone separat erfasst. Ihr Anteil am Total der Baubewilligungen liegt 2000-2008 zwischen 7 und 9%. Diese konzentrieren sich auf die beiden Bezirke Sissach und Waldenburg, da naturgemäss ein Zusammenhang zur grösseren landwirtschaftlichen Nutzfläche besteht.



Rund 8% der Baubewilligungen sind für Bauten ausserhalb der Bauzone

Anzahl der Neubauten abnehmend
Die Anzahl der Bewilligungen für Neubauten ausserhalb der Bauzone ist rückläufig für die erfassten Jahre 2001-2008 mit einem leichten Anstieg im 2005. Insgesamt machen die Neubauten und die Erweiterungen zusammen gegen 80% der erteilten Bewilligungen aus. Bei den Neubauten handelte es sich mehrheitlich um Anlagen und Bauten, die dem Zweck der Nutzungszone entsprachen. Lediglich 14 Landwirtschaftsbetriebe haben im erfassten Zeitraum von der neu geschaffenen Möglichkeit des nicht-landwirtschaftlichen Nebenbetriebs Gebrauch gemacht. Es handelt sich vor allem um Nebenbetriebe mit Gästebewirtung und Verkauf.



Die Anzahl der Neubauten ausserhalb der Bauzone ist rückläufig.

Gute landschaftliche Integration der Neubauten
Nebst einem möglichst geringen Verbrauch an Bodenfläche soll auch das Landschaftsbild möglichst wenig durch Bauten beeinträchtigt werden. Neubauten sind deshalb im Idealfall in der Nähe bereits bestehender Gebäude zu errichten.
 
76% der Neubauten ausserhalb der Bauzone wurden im Umkreis von 50 m zu bestehenden Gebäuden errichtet. Lediglich 55 Neubauten resp. 10% der Neubauten liegen mehr als 100 m entfernt zu einem bestehenden Gebäude und 30 davon befinden sich in landschaftlich heiklen Gebieten. Neubauten wurden somit sehr gut landschaftlich integriert.
 
In den ebenfalls empfindlichen Gebieten des Bundesinventars der Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN-Gebiete) wurden im Verhältnis etwas weniger Neubauten ausserhalb der Bauzone bewilligt als im übrigen Landwirtschaftsgebiet.

Links:

Daten zum Bauen ausserhalb der Bauzone im Baselbiet:
» www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/bud/arp/daten/BAB_Bericht.pdf