Durchsetzung der betrieblichen Auflagen bietet Probleme
Ausgelöst durch die immer wieder wechselnden Randbedingungen auf dem Abfallmarkt, passen die Betreiber der Sortieranlagen ihr Angebot und die Abläufe jeweils kurzfristig an. Dabei geraten sie nicht selten in Konflikt mit Auflagen der Betriebsbewilligung oder den Anliegen von Nachbarn (Verkehr, Lärm, Staub, Gerüche).
Im Spannungsfeld zwischen diesen verschiedenen Ansprüchen müssen die kantonalen Stellen versuchen, eine angemessene Qualität der Abfallbehandlung und eine Einhaltung der wesentlichen Auflagen durchzusetzen. Besondere Probleme bietet dabei die Tendenz, das Spektrum der angenommenen Abfälle laufend auszuweiten und auf den ursprünglich für Bauabfälle ausgelegten Anlagen auch gemischte Gewerbeabfälle oder gar Hauskehricht zu verarbeiten. In den letzten Jahren wurde dann oft die brennbare Fraktion direkt oder über Abfallhändler in Verbrennungsanlagen in anderen Landesteilen verschoben, welche ihre freie Kapazität mit Dumping-Angeboten auffüllten. |