Ordentliche Bahnlärmsanierungen im Kanton Basel-Stadt
Im Sommer 2009 wurde der Kanton Basel-Stadt vom Bundesamt für Verkehr aufgefordert die ordentlichen Lärmsanierung der Einsenbahn durchzuführen. Der Kanton handelt dabei im Auftrag des Bundes und hat keine Kompetenz den Sanierungsbedarf zu erheben. Massgeblich für die Sanierung ist die im Jahr 2003 durchgeführte Planauflage.
Bau der zweiten Rheinbrücke
Prognosen haben gezeigt, dass aufgrund der ehöhten Kapizitäten durch die zweite Rheinbrücke an einigen Liegenschaften die Lärmbelastung erheblich erhöht wird. Diese Liegenschaften haben einen Anspruch auf den Einbau von. Die Sanierungsarbeiten werden mit der ordentlichen Lärmsanierung koordiniert.
Sanierung der Stahl-Eisenbahnbrücke
Aufgrund der Einsprachen von Privaten und des Kantons wollen die SBB – entgegen dem Auflageprojekt und der Plangenehmigungsverfügung – nun doch auch die bestehende Stahl-Eisenbahnbrücke mit Unterschottermatten unter beiden Gleisen sanieren. Das Auflageprojekt prognostiziert die Gesamtwirkung aller Massnahmen auf eine Reduktion der Anzahl über dem Immissionsgrenzwert belasteter Personen von 2414 (100%) auf 735 (30%).
Hafenbahn
Entlang der Rangiergleise an Altrheinweg treten Immissionsgrenzwertüberschreitungen auf. Im Sommer 2010 erfolgte die Planauflage für die als Massnahme vorgesehenen Einbauten von Schallschutzfenstern. Sobals der Kanton Basel-Stadt vom Bund die entsprechende Aufforderunge erhält wird er, genau so bei der ordentlichen Bahnlärmsanierung, in der Ausführung tätig werden.