Bahnlärm im Kanton Basel-Landschaft

Stand der Belastung
Im Kanton Basel-Landschaft weisen nur die Strecken Basel – Brugg und Basel – Olten Grenzwertüberschreitungen auf. Die übrigen Strecken sind vor allem nachts hauptsächlich durch den Güterverkehr weniger frequentiert, so dass keine Grenzwertüberschreitungen auftreten. Für alle Strecken mit Sanierungspflicht ist das Plangenehmigungsverfahren eingeleitet worden. Bis auf einen kleinen Teilbereich der Gemeinde Gelterkinden liegen für alle Gemeinden Plangenehmigungsverfügungen vor. Die Lärmsanierung muss nach der Verfügung durch das BAV innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein.
 
Probleme des Lärmschutzes
Neben der Lärmbelastung durch die SBB darf nicht vergessen werden, dass auch die Immissionen des Trams in exponierten Lagen die Grenzwerte überschreiten. Hier führen besondere Einflüsse wie Kurvenkreischen, Rumpeln und die Emissionen der Klimaanlagen (besonders an den Endhaltestellen und nachts) zu Lärmklagen.
 
Getroffene und beabsichtigte Massnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung
Durch das Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen vom 24. März 2000 ist die rechtliche Basis für die Umsetzung der Lärmsanierung im Bereich der Bahnlinien geschaffen worden. Der Vollzug liegt beim Bundesamt für Verkehr (BAV).
 
Die Sanierung erfolgt auf zwei verschiedenen Ebenen:

 
Die Erstellung der geplanten Lärmschutzwände sowie die Sanierung des Rollmaterials werden durch die SBB umgesetzt.
Der Einbau der Schallschutzfenster wird durch das Amt für Raumplanung koordiniert. Im Gegensatz zu den übrigen Lärmarten übernimmt hier der Bund neben der vollständigen Kostenübernahme bei Alarmwertüberschreitung bereits für eine reduzierte Lärmbelastung zwischen Immissionsgrenzwert und Alarmwert 50% der Kosten, falls der Liegenschafteigentümer bereit ist, die restlichen 50% zu tragen.
 

Stand Vollzug Bahnlärmsanierung

Gemeinde Sanierungspflicht Projektstand Abschluss 
Allschwil Nein Projekt abgeschlossen  
Augst Ja Projekt abgeschlossen  
Binningen Nein Projekt abgeschlossen  
Böckten Ja Projekt abgeschlossen  
Buckten Nein Projekt abgeschlossen  
Diepflingen Nein Projekt abgeschlossen  
Frenkendorf Ja Projekt abgeschlossen   
Füllinsdorf Nein Projekt abgeschlossen  
Gelterkinden Ja im Plangenehmigungsverfahren (BAV) 2010 
Häfelfingen Nein Projekt abgeschlossen  
Itingen Ja Plangenehmigung rechtskräftig (BAV) 2010 
Känerkinden Nein Projekt abgeschlossen  
Läufelfingen Nein Projekt abgeschlossen  
Lausen Ja Plangenehmigung rechtskräftig (BAV) 2010 
Liestal Ja Plangenehmigung rechtskräftig (BAV) 2010 
Muttenz / Birsfelden (S) Ja Projekt abgeschlossen  
Ormalingen Nein Projekt abgeschlossen  
Pratteln Ja Projekt abgeschlossen  
Rümlingen Nein Projekt abgeschlossen  
Rünenberg Nein Projekt abgeschlossen  
Sissach Ja Plangenehmigung rechtskräftig (BAV) 2010 
Tecknau Ja Projekt abgeschlossen  
Thürnen Ja Projekt abgeschlossen  
Wenslingen Nein Projekt abgeschlossen  
Wittinsburg Nein Projekt abgeschlossen  
Zunzgen Nein Projekt abgeschlossen  
 

Ergebnisse der getroffenen Massnahmen
Wie sich in Untersuchungen in anderen Kantonen gezeigt hat, misst sich die Zufriedenheit mit dem Lärmschutz nicht an der erzielten Lärmreduktion, sondern an der verbleibenden Rest-Lärmbelastung. Hierbei sind vor allem die SBB mit der Umsetzung der Rollmaterialsanierung gefordert. Daran wird sich der Erfolg der Lärmsanierung der Eisenbahnen messen müssen.
 
Mittel- und langfristige Ziele der Umweltpolitik
Beim Bahnlärm zeigt sich ein klarer Zielkonflikt der schweizerischen Umweltpolitik: Das Verlagerungsziel kann nur durch eine Erhöhung der Lärmbelastung erreicht werden. Deshalb muss eine Reduktion der Emissionen durch die Sanierung des Rollmaterials höchste Priorität geniessen.