Stand der Belastung
Im Kanton Basel-Landschaft weisen nur die Strecken Basel – Brugg und Basel – Olten Grenzwertüberschreitungen auf. Die übrigen Strecken sind vor allem nachts hauptsächlich durch den Güterverkehr weniger frequentiert, so dass keine Grenzwertüberschreitungen auftreten. Für alle Strecken mit Sanierungspflicht ist das Plangenehmigungsverfahren eingeleitet worden. Bis auf einen kleinen Teilbereich der Gemeinde Gelterkinden liegen für alle Gemeinden Plangenehmigungsverfügungen vor. Die Lärmsanierung muss nach der Verfügung durch das BAV innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein.
Probleme des Lärmschutzes
Neben der Lärmbelastung durch die SBB darf nicht vergessen werden, dass auch die Immissionen des Trams in exponierten Lagen die Grenzwerte überschreiten. Hier führen besondere Einflüsse wie Kurvenkreischen, Rumpeln und die Emissionen der Klimaanlagen (besonders an den Endhaltestellen und nachts) zu Lärmklagen.
Getroffene und beabsichtigte Massnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung
Durch das Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen vom 24. März 2000 ist die rechtliche Basis für die Umsetzung der Lärmsanierung im Bereich der Bahnlinien geschaffen worden. Der Vollzug liegt beim Bundesamt für Verkehr (BAV).
Die Sanierung erfolgt auf zwei verschiedenen Ebenen: |