Auto- und Transportgewerbe

Im Auto- und Transportgewerbe fallen unterschiedlich belastete Abwässer an, die unterschiedliche Vorbehandlungsmassnahmen erfordern. Für die Routinekontrollen im Umweltbereich besteht im Kanton Basel-Stadt seit dem 1. Januar 2004 und neu im Kanton Basel-Landschaft seit dem 1. Januar 2011 eine Branchenvereinbarung mit dem Autogewerbeverband Schweiz.
 
Abwasserrelevante Tätigkeiten
In der Auto- und Transportbranche fallen bei Waschprozessen mit Schadstoffen belastete Abwässer an. Bezüglich Abwasserbelastung gilt es indessen zwischen Carosseriereinigungen sowie Motoren- und Chassissreinigungen zu unterscheiden. Die Abwässer der Carosseriereinigungen enthalten keine problematischen Schadstoffe. Ein einfacher Mineralöl-Schwerkraftabscheider zur Abtrennung von Ölen und ungelöstem «Dreck» reicht als Vorbehandlungsmassnahme aus. Demgegenüber sind die Waschwässer von Motoren- und Chassisreinigungen mit Kohlenwasserstoffen (Öle, Fette, etc.) verunreinigt. Um die fein verteilten Öltröpfchen abscheiden zu können, sind Vorbehandlungsanlagen wie Emulsionsspaltanlagen (siehe Abbildung), Ultrafiltrationen oder Koaleszenzabscheider erforderlich.

 


Beispiel einer Emulsionsspaltanlage


Kontrolltätigkeit
Für die routinemässigen Kontrollen im Umweltbereich besteht im Kanton Basel-Stadt seit dem 1. Januar 2004 eine Branchenvereinbarung mit dem Autogewerbe-Verband Schweiz (AGVS). Seither ist es den Betrieben freigestellt, sich unter Aufsicht des AGVS durch ein akkreditiertes privates Fachunternehmen oder durch die kantonale Fachstelle kontrollieren zu lassen. Zusätzlich zu den Routineuntersuchungen prüft die Behörde im Sinne einer Oberaufsicht auch die Tätigkeiten der privaten Kontrollfirmen.
 
Im Kanton Basel-Landschaft wurden 2010 die umweltrelevanten Tätigkeiten noch durch die kantonalen Behörden überprüft. Neu hat sich der Kanton Basel-Landschaft per 1.01.2011 der Branchenvereinbarung mit dem AGVS angeschlossen. Damit werden - bei einem dreijährigen Kontrollrhythmus - von den rund 270 Garagenbetrieben künftig jährlich ca. 90 Betriebe unter Federführung des AGVS durch ein akkreditiertes privates Fachunternehmen überprüft. Das AUE BL wird bei gravierenden Mängeln seine Aufgabe als Aufsichtsbehörde wahrnehmen und Sanierungsverfügungen erlassen. Aufgrund der geltenden Rechtslage ist die Kontrolle für die Betriebe - ausser im Beanstandungsfall - kostenlos. Die Kosten müssen wie bis anhin der Abwasserrechnung überwälzt werden.

 

Erfolgskontrolle
Die Einführung der Branchenvereinbarung im Kanton Basel-Stadt darf als Erfolg gewertet werden. Während sich vorbildliche Betriebe mehrheitlich der Branchenlösung anschliessen, kann die kantonale Fachstelle ihr Augenmerk verstärkt auf die problematischen «Hinterhofbetriebe» richten. Von den gesamthaft 108 baselstädtischen Betrieben werden 56 im Rahmen der Branchenvereinbarung durch private Fachunternehmen und 52 durch den Kanton überprüft. Der Kontrollrhythmus beträgt ein bis drei Jahre, je nach dem, wie die Ergebnisse der letztmaligen Überprüfung ausgefallen sind ("bonus-malus"). Im Jahre 2010 wurden 7 Betriebe durch private Kontrollfirmen untersucht. Dabei hielten alle Betriebe die gesetzlichen Bestimmungen ein. Zur Überprüfung der privaten Kontrollfirmen führte die Behörde in einem Garagenbetrieb eine kostenlose Paralleluntersuchung durch. Das Ergebnis zeigte, dass die Kontrolle zur vollständigen Zufriedenheit des AUE ausgeführt wurden. Des Weiteren führte die kantonale Fachstelle im vergangenen Jahr bei 30 Betrieben, die der Branchenvereinbarung nicht angeschlossen sind, eigenständige Kontrollen durch. Die Überprüfung ergab, dass drei Betriebe die Vorschriften zur Lagerung wassergefährdender Stoffe nicht einhielten, vier Betriebe Mängel im Bereich der Entsorgung von Sonderabfällen aufwiesen und bei einem Betrieb eine erhöhte Abwasserbelastung mit Zink auftrat.
Im Kanton Basel-Landschaft wurden 2010 letztmals rund 40 Garagen- und Werkhofbetriebe durch die Behörden kontrolliert. Die Beanstandungsquote lag bei weniger als 10%. Ab 01. Januar 2011 erfolgen die Kontrollen im Rahmen der Branchenvereinbarung mit dem AGVS ausschliesslich durch das beauftragte Fachbüro.

 

Zukunftsperspektiven
Die Kontrolltätigkeit im Kanton Basel-Stadt wird seit dem Jahre 2006 im Sinne eines Bonus-Malus-Systems durchgeführt. Vorbildliche Betriebe erhalten einen Bonus, indem sie nur noch in einem Zwei- bis Dreijahresrhythmus überprüft werden. Problematische Betriebe müssen weiterhin jährlich eine Kontrolle gewärtigen.
 
Im Kanton Basel-Landschaft werden die Garagenbetriebe ab 2011 im Rahmen der Vollzugsvereinbarung mit dem AGVS in einem drei-Jahresrhythmus kontrolliert, sofern keine Beanstandungen erfolgten.