Asbest

Zahlreiche Messungen haben gezeigt, dass eine gefährliche Faserbelastung normalerweise weniger bei der Nutzung von asbesthaltigen Gebäuden entsteht als vielmehr bei nicht sachgerechten Arbeiten an asbesthaltigen Materialien. Gefährdet sind deshalb in erster Linie Handwerker.
 
Gute Eigenschaften – gefährliche Fasern
Asbest wird schon seit der Antike verwendet, aber erst im 20. Jahrhundert wurde erkannt, dass diese Mineralien nicht nur sehr gute Eigenschaften haben (wie die isolierende Wirkung und die Beständigkeit gegenüber Hitze) sondern auch tödliche Krankheiten wie das Mesotheliom (Brustfell-Krebs) verursachen können. Dies liegt u.a. daran, dass die Asbestfasern der Länge nach immer feiner aufspalten bis sie so fein sind, dass sie bis in die Lungen gelangen, wo sie nicht mehr herausgeschafft oder abgebaut werden können. Besonders kritisch sind Materialien, welche schwach gebundene Asbestfasern enthalten, also Fasern, welche sich leicht aus dem Material lösen können, wie beispielsweise Spritzasbest oder Asbestkarton.
 
Die Verwendung von Asbest wurde in der Schweiz schrittweise verboten, die meisten Anwendungen mit schwach gebundenem Asbest Ende der 1980er-Jahre, andere Anwendungen mit fest gebundenem Asbest erst Anfang der 1990er-Jahre. Trotzdem ist Asbest noch nicht aus den Gebäuden verschwunden und kann in verschiedensten Baumaterialien vorkommen.
 
Abklärung hat erste Priorität
In den öffentlichen Gebäuden beider Basel gibt es heute praktisch keine unbekannten Spritzasbestvorkommen, die bekannteste Anwendung von Asbest, mehr. Die meisten vor 1990 erstellten Bauten enthalten jedoch andere asbesthaltige Materialien, die manchmal leicht zugänglich sind und häufig nur zufällig entdeckt werden. Dies trifft auch auf den privaten Wohnbereich zu. Es handelt sich vor allem um Leichtbauplatten in Heizräumen und hinter Elektroinstallationen, kartonartige Schichten in Kunststoff-Bodenbelägen («Novilon»), Rohrisolationen und Isolationen von Elektrospeicheröfen. Werden solche Materialien unsachgemäss bearbeitet oder entfernt, so können sehr hohe Faserkonzentrationen auftreten. Deshalb ist es besonders wichtig, rechtzeitig vor anstehenden Arbeiten abzuklären, ob die betroffenen Baumaterialien asbesthaltig sind.
 
Asbest in Schulhäusern
Im Jahr 2005 wurde im Kanton Basel-Stadt abgeklärt, welche Schulhäuser noch asbesthaltige Materialien in häufig genutzten Zimmern enthalten, in welchem Zustand sie sich befinden und ob allfällige Sanierungsmassnahmen zum Schutze der Benutzer getroffen werden müssen.
 
Etwa die Hälfte der asbestverdächtigen Materialproben war im Test positiv. Den grössten Anteil machten Asbestkarton unter Fensterbrettern und Leichtbauplatten in Elektrokästen und an Heizraumtüren aus. In Akustikplatten und in Isolationen aus Mineralwolle wurde dagegen kein Asbest entdeckt.
 
Aufgrund der visuellen und analytischen Befunde wurden die Gebäude bezüglich der Asbestbelastung in fünf Kategorien eingestuft um Prioritäten für Sanierungsmassnahmen festzulegen.

 

In den betroffenen Gebäuden konnten nie relevante Mengen von Asbestfasern in der Luft nachgewiesen werden. Eine Gefährdung der Benutzer kann somit in allen öffentlichen Schulen ausgeschlossen werden. Trotzdem werden die Schulen der Kategorien 1 und 2 zurzeit saniert. Die unproblematischen Materialien aus fest gebundenem Asbest, welche vereinzelt in Schulen der Kategorie 3 entdeckt wurden, werden laufend im Rahmen der üblichen Instandhaltungsarbeiten entfernt.
 
Eine ähnliche Überprüfung findet seit Anfang 2006 in den Kindergärten des Kantons Basel-Stadt statt.
 
Im Kanton Basel-Landschaft sind bisher keine derartigen Untersuchungen durchgeführt worden, doch verlangt eine Motion aus dem Jahr 2006 die Verpflichtung von Kanton und Gemeinden zur Sanierung von Asbestvorkommen in öffentlichen Gebäuden. Dies bietet Gelegenheit, die Asbestproblematik umfassender aufzugreifen und die Prioritäten und Zuständigkeiten klar festzulegen. Dies erfolgt derzeit unter der Federführung des Rechtsdienstes der Bau- und Umweltschutzdirektion. In konkreten Fällen hat das AUE verschiedentlich auch Beurteilungen der Asbestsituation in öffentlichen Bauten vorgenommen und ist dabei zu ähnlichen Resultaten wie die Behörden in Basel-Stadt gelangt.
 
Beide Kantone haben schon mehrere Asbestsanierungen in öffentlichen Gebäuden begleitet.



Einstufung der öffentlichen Schulen im Kanton BS nach Kategorien (Stand 2005 vor der Sanierung)

Gebäudebesitzer sind gefordert
Die Besitzer von Gebäuden sind dafür verantwortlich, dass in Ihren Gebäuden keine Gefährdung durch Asbestfasern besteht. Um in Zukunft zu vermeiden, dass asbesthaltige Baumaterialien falsch bearbeitet werden und Fasern freisetzen, sollten die Eigentümer von Gebäuden aus der fraglichen Zeit – spätestens vor Renovationsarbeiten – abklären lassen, ob in ihren Objekten noch solche Materialien vorhanden sind und dieses Wissen auch bei den Ausschreibungen berücksichtigen.