Artenschutz

Naturschutz – und damit Artenschutz – wird von verschiedenen direkt Betroffenen und Partnern heute zunehmend und mit Recht als Leistung verstanden. Wo für Naturschutzmassnahmen geeignete und angemessene finanzielle Mittel und Anreize bestehen, sind deshalb Akzeptanz und Wirkung im Natur- und Landschaftsschutz hoch (wer zum Zweck des Natur- und Landschaftsschutzes Einbussen oder Mehraufwendungen in Kauf nimmt, hat gesetzlichen Anspruch auf angemessene Abgeltung).
 
Vor allem in den Programmen

 
Ökologischer Ausgleich in der Landwirtschaft,
Naturschutz im Wald,
Unterhalt kantonaler Naturschutzgebiete,
 

ist die Partnerschaft mit Bauern, Waldeigentümern, Forstbetrieben und Gemeinden inzwischen fest verankert: Sie mähen wertvolle Magerwiesen, pflanzen neue Hecken, lichten Wälder aus oder überlassen sie im Naturwaldreservat sich selbst.
 
Wo auf diese Weise Lebensräume gefährdeter und seltener Tier- und Pflanzenarten geschützt und aufgewertet werden konnten, haben sich Qualität und Dichte von Tier- und Pflanzenpopulationen nachweislich verbessert. Das ist sehr erfreulich, denn es zeigt, dass die eingesetzten Mittel die erwünschte Wirkung auf die Natur entfalten:

 
Die Qualität in wichtigen Naturschutzgebieten konnte gehalten oder verbessert werden.
Mit den Aufwertungen, stellenweise kombiniert mit einer Flächenerweiterung, gelang in verschiedenen Fällen die Bestandesvergrösserung gefährdeter oder die Wiederbesiedlung durch neue Arten.
Für einige Arten konnte der Rückgang zumindest gebremst oder gestoppt werden.
Viele Arten sind kantonsweit jedoch noch immer rückläufig, weil noch zu wenige geeignete Gebiete aufgewertet oder neu angelegt wurden, oder weil die Populationen zu klein geworden sind.
 


Die Ringelnatter – wie alle drei einheimischen Schlangenarten – ist stark bedroht. Sie benötigt dringend ein gezieltes Artenschutzprogramm, um im Baselbiet langfristig überleben zu können.

Um eine eigentliche Trendumkehr zu erwirken, sind in den kommenden Jahren deshalb eigentliche Artenschutzprogramme für seltene und gefährdete Arten zu entwickeln. Dazu gehören u.a. Laubfrosch, Kammmolch, Juraviper, Fluhröschen, Tagfalter und Biber. Solche Arten haben hohe und oft sehr spezifische Ansprüche an ihren Lebensraum. Deshalb dienen Artenschutzprogramme nicht nur diesen Zielarten, sondern verhelfen gleichzeitig auch vielen anderen Arten zu besseren Lebensbedingungen. Artenschutzprogramme sind also eigentliche Katalysatoren für generell erhöhte Artenvielfalt und entsprechen somit in besonderem Mass der Zielsetzung nach einer reichhaltig belebten Natur.