Anträge an den Bund

Mit den in den Luftreinhalteplänen vorgesehenen kantonalen Massnahmen alleine können die lufthygienischen Ziele nicht erreicht werden. Der Handlungsspielraum der Kantone, insbesondere bei den technischen Massnahmen, ist begrenzt. Von den insgesamt neun Massnahmen des neuen Luftreinhalteplans 2010 fallen zwei Massnahmen in die Zuständigkeit des Bundes. Beim Luftreinhalteplan 2007 fielen vier Massnahmen der 11 Massnahmen ganz oder teilweise in die Zuständigkeit des Bundes. 

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben im März 2011 dem Bundesrat beantragt, dass folgende Massnahmen geprüft und in die Wege geleitet werden:

 

1. Pilotprojekt zur Installation einer Staubminderungswand bei Tunnelportalen (Massnahme V7)

Im österreichischen Klagenfurt wird beim Projekt «Sound and Particle Absorbing System» (SPAS) die Kombination von konventionellen Lärmschutzsystemen mit neu adaptierter Filtertechnik erprobt, welche die Feinstaubbelastung z.B. bei Tunnelportalen deutlich senkt.
Die im Projekt SPAS in Klagenfurt entwickelten Feinstaubfilterelemente sollen im Rahmen eines Projekts auch in der Schweiz getestet und eingesetzt werden. Da die in Frage kommenden Standorte vorwiegend Nationalstrassen sind, liegt die Verantwortung beim Bund, insbesondere beim Bundesamt für Strassen.
Antrag:
Zur Minderung der PM10-Belastung im Bereich von Strassen-Tunnelportalen ist das im Projekt SPAS entwickelte Feinstaubrückhaltesystem im Rahmen eines Pilotprojekts an einem noch zu wählenden Tunnelportal zu testen.

2. Förderung von stickstoffarmen Heizöl extra Leicht (Massnahme E5):

Der mittlere Stickstoffgehalt im handelsüblichen Heizöl extra Leicht (HEL) liegt bei rund 180 mg/kg. Auf dem Markt ist HEL mit einem normierten gebundenen Stickstoff-gehalt von maximal 100 mg/kg erhältlich. Würde in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft nur HEL mit einem tieferen Stickstoffgehalt verwendet werden, könnten die Stickoxid-Emissionen jährlich um rund 30 Tonnen reduziert werden. Mit geeigneten Massnahmen ist deshalb die Verwendung von stickstoffarmen HEL zu fördern. Eine Möglichkeit wäre die Einführung einer Lenkungsabgabe (z.B. 5 Rappen pro Liter) auf HEL mit einem Stickstoffgehalt von mehr als 120 mg/kg; dies analog der Abgabe auf dem Schwefelgehalt, welche vollständige Lenkungswirkung dank frühzei-tiger Ankündigung unmittelbar nach der Einführung entfaltete; der Markt wurde fast vollständig mit schwefelarmem HEL versorgt. Eine weitere Möglichkeit wäre das Verbot von stickstoffreichem HEL.
Antrag:
Mit geeigneten Massnahmen ist die Verwendung von HEL mit tieferem Stickstoffgehalt zu fördern.

Eine Antwort des Bundesrates zu den Anträgen steht noch aus.

 

Im 2007 wurden folgende Massnahmen beim Bund beantragt:

 
  1. Verschärfung der Abgasnormen und Ausrüstungsvorschriften für Motor- und Nutzfahrzeuge insbesondere die Einführung kraftstoffneutraler Grenzwerte (d.h. für Benzin- und Diesel-Fahrzeuge sollen die gleichen Abgasgrenzwerte gelten), eine generelle Partikelfilterpflicht mit gleichzeitiger Anpassung der Tarife der LSVA sowie die- Einführung eines Grenzwerts für die Partikelanzahl bei Fahrzeugen mit Direkteinspritzermotoren.
  2. Die Prüfung einer neuen Preisstrategie für den Strassenverkehr, insbesondere die Umgestaltung der eidg. Automobilsteuer in ein Bonus-Malus-System, die Einführung einer differenzierten und fahrleistungsabhängigen Strassenbenützungsabgabe (z.B. Road Pricing) sowie die Ausdehnung des Geltungsbereichs der LSVA auf Reisebusse und Lieferwagen.
  3. Eine Erhöhung der Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Lösungsmittel (VOCV) auf fünf Franken.
  4. Die Schaffung von Anreizen zum beschleunigten Einsatz von Partikelfiltern bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen.
 

In seinen Antwortschreiben an die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt hat der Bundesrat die Anträge beurteilt: 

 
  1. Das internationale Engagement des Bundesrats für strengere Abgasnormen und Ausrüstungsvorschriften für Motorfahrzeuge soll weiter vorangetrieben werden. Die Verhandlungen mit der EU betreffend der Erhebung einer differenzierten LSVA für Lastwagen mit Partikelfilter sind bereits aufgenommen worden. Eine Berücksichtigung bei der LSVA-Klassifizierung setzt jedoch einheitliche Anerkennungsstandards für Partikelfilter auf internationaler Ebene voraus, die noch auszuarbeiten und zu verhandeln sein wird.
  2. Der Bundesrat erachtet das Road Pricing als einen interessanten Ansatz. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) studiert zurzeit mögliche Regelungen für versuchsweise und reversible Abweichungen vom Prinzip der Gebührenfreiheit der Strassenbenützung. Die Ausdehnung des Geltungsbereichs der LSVA auf Reisebusse und Lieferwagen wird hingegen abgelehnt. Der Bundesrat hatte bereits 1996 vorgeschlagen, Reisebusse der LSVA zu unterstellen. Der Nationalrat hat diesen Vorschlag jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass Reisebusse nicht einfach auf die Bahn verlagert werden können. Diese Situation hat sich bis heute nicht verändert, so dass kein Grund für einen Kurswechsel besteht. Lieferwagen unterstehen der LSVA nicht, weil sie vom Gesetz her als leichte Motorfahrzeuge definiert werden. Eine Ausdehnung der LSVA auf Fahrzeuge mit einem Gewicht unter 3.5 Tonnen wäre nicht in Übereinstimmung mit dem entsprechenden Bundesverfassungsartikel. Hingegen soll die Einführung eines Bonus-Malus-Systems bei der Automobilsteuer weiter verfolgt werden.
  3. Eine Verstärkung der Wirkung der VOC-Lenkungsabgabe wird als sinnvoll und notwendig erachtet. Sie soll jedoch durch flankierende Massnahmen erreicht werden. Eine Erhöhung des Abgabesatzes ist in den nächsten Jahren nicht vorgesehen.
  4. Die Einrichtung eines nationalen Förderprogramms für die Aus- und Umrüstung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen mit Partikelfiltern wird im Rahmen des Aktionsplans Feinstaub weiter geprüft.