Der in früheren Jahren oft sorglose Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen stellt heute ein Risiko dar. Die Altlastenfachleute in den Kantonen arbeiten dieses Erbe schrittweise, systematisch und effizient auf.
Belastete Standorte oder gar Altlasten können durch die früher übliche, oft wahllose Ablagerung von Abfällen in Deponien und Kiesgruben entstanden sein. Oder durch die wenig sorgfältige Tätigkeit von Industrie- und Gewerbebetrieben, die mit problematischen Stoffen arbeiteten. Auch Unfälle mit wassergefährdenden Flüssigkeiten können dafür verantwortlich sein.
Von Altlasten spricht man, wenn auf einem Areal Schadstoffe vorhanden sind, die nicht zurückgehalten werden können. Durch ihre Freisetzung gefährden sie die Umwelt. Altlasten sind nach dem Gesetz sanierungsbedürftige belastete Standorte. Die Sanierung kann durch die Entfernung der Schadstoffe (Dekontamination) oder durch die Verhinderung der Freisetzung der Schadstoffe (Sicherung) geschehen. |